Der Däne Michael Matthiessen ist seit September 2016 EU-Botschafter in Bern. Heute hat er sich in Interviews in der NZZ und in «Le Temps» erstmals zum Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU im Nachgang zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative geäussert.
Es sei ein grosser Schritt gewesen, wie das Schweizer Parlament die Zuwanderungs-Initiative umgesetzt habe: «Die Europäische Kommission hat das Gesetz begrüsst, ebenso der Ministerrat in seinen jüngsten Schlussfolgerungen zu den Beziehungen mit der Schweiz.»
Die Atmosphäre sei nach drei ziemlich spannungsgeladenen Jahren besser. Aber das Gesetz müsse umgesetzt werden: «Und wie wir alle wissen: Der Teufel steckt im Detail. Anders gesagt: Wir werden auch die weiteren Arbeiten mit Interesse verfolgen und darauf achten, dass etwa die Rechte der Grenzgänger gewahrt werden. Zentral ist, dass EU-Bürger nicht diskriminiert werden.»
Strafregister-Pflicht würde Bilaterale verletzen
Auf die Frage, wie mit den verschiedenen auch kantonalen Anläufen für einen Inländervorrang umzugehen sei, sagt der Däne: «Kantonale Verfassungen und Gesetze haben ja die Gesetzgebung des Bundes zu beachten, und zu dieser gehört die Personenfreizügigkeit.»
Zum Umstand, dass das Tessin bereits heute von Ausländern, die in der Schweiz arbeiten wollen, einen Strafregisterauszug verlange, sagt Matthiessen, dass er genau dies im Tessin demnächst ansprechen wolle.
Auch im Hinblick auf dieselbe Forderung auf nationaler Ebene – die vorberatenden Kommissionen der beiden Parlamentskammern haben eine entsprechende Tessiner Standesinitiative gutgeheissen – plädiert Matthiessen fürs Abwarten: «Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es bei einer Anwendung dieser Massnahme auf nationaler Ebene ein ernstes Problem gäbe.»
Denn für Matthiessen ist klar: «Damit würde nach aktueller Rechtslage eine Grenze überschritten. Auch hier geht es darum, dass EU-Bürger nicht diskriminiert werden dürfen.» Im Moment widerspräche dies dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit. (hlm)