Bei teuren Sportwagen kann ein Fahrer per Knopfdruck seinen Boliden lautstark röhren lassen. Grund ist der eingebaute Klappenauspuff. Der Lärm des Sportwagens liegt dann weit über den europaweit geltenden Lärmgrenzwerten.
Doch im Gegensatz zu nachträglich eingebauten Protzauspuffs von Hobby-Tunern ist der im Werk eingebaute Klappenauspuff beim Sportwagen legal. Die Autohersteller nützen hier Lücken im EU-Zulassungsverfahren, das mit den bilateralen Verträgen auch für die Schweiz gilt.
Der Luzerner Verkehrsdirektor Adrian Borgula hat genug von den lärmigen Motoren. «Laut röhrende Autos und das Protzverhalten, das dahintersteht, sind ein Ärgernis und eine Zumutung für den grössten Teil der Stadtbevölkerung», sagt der grüne Politiker im «Tages-Anzeiger».
Obwohl es im Strassenverkehrsgesetz eigentlich einen Artikel gegen übermässigen Lärm in Siedlungsgebieten gibt, ist es laut der Polizei schwierig, Lenker wegen Lärms anzuzeigen, wenn ihr Auto den Regeln entspricht.
Dennoch empfiehlt etwa Maserati seinen Kunden, «die Auspufftaste im Sinne eines sozialverträglichen Verhaltens nur im passenden Umfeld, also auf der Rennstrecke, zu betätigen».
Borgula fordert nun aber, dass man die Betätigung des Klappenauspuffs in überbautem Gebiet eindeutig verbietet. Er will dies in der Städtekonferenz Mobilität zur Sprache bringen. Die Zürcher Stadträtin Claudia Nielsen begrüsst dies.
Seit dem 1. Juli diesen Jahres ist zwar eine neue EU-Lärmverordnung zu den Auspuffanlagen in Kraft. Doch ein Verbot von Klappenauspuffs wird erst 2022 wirksam. Bis dann können noch viele lärmige Maseratis, Ferraris und Porsches eingeführt werden. (jow)