BLV-Steuerskandal – Diese Lehren muss die Politik ziehen
Keine Rechnung, keine Subventionen!

Subventionen kürzen, Kostenbewusstsein stärken, Amtsleiter enger führen: Bundesbern könnte einiges lernen aus der Affäre um überhöhte Zahlungen an ein externes Labor. Leider fehlt noch die Einsicht. Eine Analyse von BLICK-Bundehausjournalist Christoph Lenz.
Publiziert: 30.03.2016 um 19:21 Uhr
|
Aktualisiert: 11.09.2018 um 09:10 Uhr
Milchlobby: Von der bürgerlichen Mehrheit gehätschelt.
Foto: sda

Der Finanz-Skandal beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sorgt für hitzige Diskussionen: Politiker und Beobachter sind irritiert über die überhöhten BLV-Zahlungen an das externe Labor Suisselab (im BLICK). Amtschef Hans Wyss hingegen verteidigt die Überweisung. Es entspreche dem Willen des Parlaments, dass alles budgetierte Geld ausgegeben werde.

Ein haushälterischer Umgang mit Steuergeldern? Innenminister Alain Berset (SP) will sich nicht dazu äussern.
Foto: KEY

Ist es am Ende also nur normal, dass der Bund externen Dienstleistern Geld nachwirft? Entspricht dies einem haushälterischen Umgang mit Steuergeldern? Will man wenigstens die Frage prüfen, ob der Bund verpflichtet ist, nicht nachgefragte Subventionen trotzdem auszurichten? Zu diesen Fragen wollte sich der zuständige Bundesrat Alain Berset (SP) heute nicht äussern.

Damit bleiben die Fakten des BLV-Finanz-Schlamassels. Und sie bleiben empörend – in dreifacher Hinsicht.

Erstens: Im Herbst 2013 erhöht das Parlament den Bundesbeitrag zur Milchprüfung um 59'000 auf 3,987 Millionen Franken. Das Ausgabenwachstum wird bewilligt, obwohl weder das externe Labor noch die Milchbranche zusätzliche Mittel forderten. Das zeigt: Die bürgerliche Mehrheit in Bundesbern hätschelt die Agrar-Lobby sogar dort, wo diese gar nicht nach zusätzlicher Hilfe verlangt. Eine Frechheit.

«Dies fasse ich als Auftrag auf, alles Geld auszugeben»: BLV-Chef Hans Wyss.
Foto: KEY

Zweitens: Das BLV beharrt darauf, dem externen Labor Suisselab mehr Subventionen als vereinbart zu überweisen. Das Amt beruft sich auf den Parlamentsentscheid. Überzeugend ist das nicht: Es existiert keine Pflicht, Budgetposten restlos aufzubrauchen. Vielmehr schreibt das Finanzhilfegesetz vor, dass Subventionen wirtschaftlich sein sollen. Es liegt auf der Hand, dass Steuergelder höchstens in dem Umfang ausbezahlt werden dürfen, in dem sie auch nachgefragt werden. Wo keine Rechnung, da keine Subventionen. Das BLV zieht es stattdessen vor, dem externen Labor das Steuergeld nachzuwerfen. Ein Skandal.

Drittens: Jedes Jahr unterstützt der Bund Suisselab mit rund 4 Millionen Franken. Trotz dieser üppigen Staatshilfe gibt es für das BLV offenbar keinen Grund, den Empfänger über wichtige Änderungen bei den Vertragsmodalitäten zu unterrichten. Anders ist nicht erklärbar, dass Suisselab noch im Oktober 2015 nichts von der 2013 erfolgten Erhöhung des Bundesbeitrags durch das Parlament wusste. Das BLV hat seine Pflichten vernachlässigt. Eine Sauerei.

Was kann die Politik aus dieser Affäre lernen? Das Parlament muss die unnötig aufgeblähten Milchprüfungs-Subventionen kürzen. Der Bundesrat muss das Kostenbewusstsein in den Amtsstuben stärken. Und er muss Amtsleiter enger führen, um sicherzustellen, dass sie ihren Pflichten nachkommen. 

Von Einsicht ist leider wenig zu spüren.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?