Darum gehts
- Bundesrat lehnt Wehranleihe ab. Schuldenbremse erfordert Finanzierung durch Einnahmen
- Verteidigungsausgaben im Rahmen geltender Regeln finanzierbar
- Geplante Armeeausgaben von 89 Milliarden Franken in den nächsten zehn Jahren
Die Verwendung der aufgenommenen Mittel müsste budgetiert werden, schrieb der Bundesrat in seiner am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Motion von Jean-Luc Addor (SVP/VS). Die Schuldenbremse verlange, dass die Ausgaben durch Einnahmen finanziert würden und nicht durch eine zusätzliche Verschuldung.
Damit würde sich mit einer Wehranleihe die Haushaltlage nicht verbessern, so der Bundesrat. Er verwies zudem auf die Möglichkeit von ausserordentlichen Ausgaben. Und für eine Anpassung der Schuldenbremse gebe es keinen Grund. Die Verteidigungsausgaben im Rahmen der geltenden Regeln zu finanzieren, sei machbar.
Ausgaben von 89 Milliarden geplant
Ohne weitgehende Umsetzung des Entlastungspakets 2027 ist es laut Bundesrat aber nicht möglich, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen, wie das Parlament es will. In den kommenden zehn Jahren sind damit Armeeausgaben des Bundes von kumuliert fast 89 Milliarden geplant, rund 27 Milliarden mehr als vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine.
Addor genügt das nicht für eine einsatzfähige Armee. Mit der Anleihe könnten die Verbände neu ausgerüstet, Kapazitäten im Weltraum entwickelt und die Munitionsbestände erneuert werden. Und es gäbe Geld für eine Stärkung der Informationstechnologien und der Cyberverteidigung.
Die heutige Lage erfordere denselben ausserordentlichen Effort, der 1936 notwendig erschienen sei, schrieb Addor. Angesichts der Kriegsgefahr billigte das Parlament damals 235 Millionen Franken für ein ausserordentliches Rüstungsprogramm. Um die Ausgaben zu decken, legte der Bundesrat die Wehranleihe zur Zeichnung auf.