Läden sind geschlossen. Genauso wie Theater, Museen, Fitnesscenter, Restaurants oder Bars. Auch Menschenansammlungen sind verboten. Wegen des grassierenden Coronavirus hat der Bundesrat am Montag den Notstand ausgerufen.
Wer sich nicht an die neuen Richtlinien hält, der muss mit einer happigen Strafe rechnen. Konkret droht eine Geldstrafe von maximal 10'000 Franken oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. So sieht es die neue Verordnung des Bundesrats vor.
Appell an die Eigenverantwortung
In den Kantonen will die Polizei aber nicht gezielt Ladengeschäfte oder Restaurants kontrollieren. «In erster Linie ist die Eigenverantwortung jedes Einzelnen gefragt. Es geht um den gesundheitlichen Schutz von sich selbst und von den Mitmenschen», sagt Christian Bertschi von der Luzerner Kantonspolizei.
Doch: Stellt die Polizei Widerhandlungen fest oder erhält Meldungen aus der Bevölkerung, wird sie aktiv. Das gilt auch für private Veranstaltungen, die trotz aller Warnungen im öffentlichen Raum stattfinden.
So wurde beispielsweise am Dienstagnachmittag eine Gruppe älterer Männer, die vor dem Bundeshaus Mühle gespielt haben, weggewiesen. Es sei verboten, in Gruppen zusammenzustehen, beschieden ihnen die Polizisten.
Auch öffentliche Gruppen sind verboten
Denn es ist auch verboten, in grösseren Gruppen zusammenzustehen und nicht den gebührenden Abstand zu halten. «Wir gehen aber mit Augenmass vor», versichert Marc Besson von der Kantonspolizei Zürich. Die Bürger würden auf die Massnahmen der Behörden hingewiesen.
Trotzdem wollen die Polizeikorps die Richtlinien konsequent durchsetzen. «Zum Schutz der Bevölkerung ist die Einhaltung der Vorgaben und Empfehlungen des Bundesrates sehr wichtig», betont Dominik Jäggi, Sprecher der Kantonspolizei Bern. Wer sich nicht daran hält, müsse grundsätzlich mit einer Anzeige rechnen.
Massnahmen stossen mehrheitlich auf Verständnis
Das kann sogar für ein Fest in den eigenen vier Wänden gelten. Denn auch dort soll auf Feiern mit vielen Menschen verzichtet werden. Eine fixe Obergrenze gibt es jedoch nicht. Einmal mehr plädieren die Behörden an den gesunden Menschenverstand.
Bisher habe man gute Erfahrungen gemacht, sagt Jäggi. «Ein Grossteil der Personen und Betriebe zeigt Verständnis für die Massnahmen und Vorschriften des Bundes und hält diese auch ein.» Nur ganz vereinzelt sei es zu Beanstandungen gekommen.