Nun hat der Bundesrat beschlossen, auch in der Bundesverwaltung das Rentenalter 65 anzustreben.
Mitarbeitende der Bundesverwaltung in spezifischen Funktionen treten heute aus gesundheitlichen, medizinischen und sicherheitstechnischen Überlegungen vorzeitig in den Ruhestand. Es handelt sich dabei um bestimmte Funktionen des Militärpersonals, die Mitarbeitenden des Grenzwachkorps, die versetzungspflichtigen Mitarbeitenden des EDA und das Rotationspersonal des EDA.
Diese Ausnahmen sollen gestrichen werden.
Der Bundesrat hat das Finanzdepartement unter Ueli Maurer beauftragt, zusammen mit den betroffenen Departementen bis Mitte 2018 abzuklären, unter welchen Bedingungen und bis wann die neue Regelung für neueintretende Mitarbeitende eingeführt werden kann. Für die bestehenden Mitarbeitenden wird es Übergangsregelungen geben, die noch ausgearbeitet werden müssen. Besondere Beachtung wird dabei den Mitarbeitenden in tiefen Lohnklassen geschenkt werden. (bö)