Praktisch jeder muss hin und wieder auf dem Betreibungsamt antraben und einen Auszug verlangen. Meist geht es dabei um eine Bewerbung für eine neue Wohnung.
Was auch vielen Vermietern nicht bewusst ist: Der Auszug ist oftmals seinen Preis nicht wert. Denn weil es keine Vernetzung der Ämter gibt, lässt sich wunderbar tricksen. Die Politik greift nun ein (im BLICK).
«Plötzlich sind sie weg und der Schaden ist da.»
Bekannt ist das Problem auch dem Hauseigentümerverband. «Es ist tatsächlich so, dass die heutige Betreibungsregister-Regelung es Miet-Betrügern sehr einfach macht», sagt der zuständige Rechtsanwalt Pavlo Stathakis.
Vor allem das Phänomen der Mietnomaden kenne man «leider» bestens: «Plötzlich sind sie weg und der Schaden ist da.» Er rät Vermietern deshalb zu äusserster Vorsicht.
Weil ein einziger Betreibungsregisterauszug heute «nicht mehr wirklich aussagekräftig» sei, sollten sie recherchieren, wo der potenzielle Mieter herkommt. Im Falle von Zuzügern sollen Vermieter deshalb mehrere Auszüge der bisherigen Wohnorte verlangen.
Ebenso wichtig sei es, eine aktuelle Wohnsitz-Bestätigung zu verlangen und Auskünfte bei früheren Vermietern einzuholen. Das sei wegen einer Weisung des Bundesamts für Justiz nötig. «Dass der Staat die Betreibungsämter anweist, für den Betreibungsregisterauszug keine Informationen über den Wohnort im Betreibungskreis zu verlangen, ist stossend», klagt er.
Bleibt der Gläubigerschutz auf der Strecke?
Stathakis ist etwa ein Fall eines verschuldeten Baslers bekannt, der nach Lörrach zog, um kurze Zeit später wieder nach Basel zurückzukehren. «Er erhielt prompt einen leeren Auszug aus dem Betreibungsregister, da er als Zugezogener galt», ärgert er sich.
Wegen solchen Fällen müsse sich auf Gesetzesebene dringend etwas bewegen. «Heute bleibt der Gläubigerschutz komplett auf der Strecke.» (vuc)