Der Frust ist gross: Heute Freitag sollte in Uster ZH eigentlich endlich wieder der traditionelle Wochenmarkt durchgeführt werden. Nur: In «letzter Minute» hat der Kanton Zürich am Donnerstag ein Machtwort gesprochen und interveniert. Der Markt in Uster ist abgeblasen.
Beim SVP-Stadtrat und Abteilungsvorsteher Sicherheit in Uster, Jean-François Rossier (49), sorgt das für Unverständnis. «Wir hätten die bundesrätlichen Vorgaben problemlos einhalten können.» Märkte fallen zwar unter das Veranstaltungsverbot des Bundesrats. Ein einzelner Marktstand kann aber auch als Lebensmittelladen interpretiert werden. Und der darf betrieben werden, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden können.
Kantönligeist auch bei den Märkten
Die Stadt Uster wollte daher ihren Markt über die Stadt verteilen: Geplant gewesen wären zwölf um das Stadthaus verteilte Marktstände im Abstand von mindestens 20 Metern. Besonders bitter für Uster: Genau diese Art Markt ist anderswo möglich. Die Stadt Bern etwa verteilt die Stände ihres «Märits» einfach über das ganze Stadtgebiet. Ähnliche dezentrale Mini-Märkte gibt es auch in diversen weiteren Kantonen, etwa in Freiburg, Solothurn oder Basel-Stadt.
Entsprechend genervt ist Rossier daher ob der Intervention des Kantons Zürich. «Kleinlicher geht es nicht mehr», wettert er. «Wenn ich in Uster in die Migros gehe ist die Lage was Social Distancing betrifft einiges prekärer, als das bei ein paar Marktständen im Freien der Fall wäre.» Darüber hinaus sei der Kanton unfair: In Winterthur sind laut Rossier einzelne Stände erlaubt.
Was gilt als Markt?
Gegen diese Vorwürfe wehrt sich die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion. Man habe den Markt in Uster nicht verboten, sondern auf die Verordnung des Bundesrats hingewiesen. Der Kanton Zürich interpretiert diese etwas anders: Auch mehrere, einzelne Stände gälten demnach – gesamthaft betrachtet – als Markt.
Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (62, FDP) hat aber Verständnis für den Unmut, dass Äpfel drinnen in der Migros, aber nicht draussen auf dem Markt, verkauft werden dürfen. «Das ist genau diese nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung, auf die ich in den letzten Tagen verschiedentlich aufmerksam gemacht habe», sagt sie. Walker Späh wünscht sich daher, dass der Bundesrat die Märkte mit entsprechenden Schutzkonzepten schon vor dem 11. Mai wieder zulässt.