Bei Besetzung von Pfarrstellen
Luzerner Regierung schränkt eigene Wahlrechte ein

Es ist ein altes Privileg, das seit fast 100 Jahren existiert. Muss eine Pfarrstelle besetzt werden, entscheidet der Luzerner Regierungsrat. Doch jetzt schränkt der Kanton sein eigenes Wahlrecht ein.
Publiziert: 20.11.2023 um 16:08 Uhr
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Aktualisiert: 20.11.2023 um 16:45 Uhr
Der Luzerner Regierungsrat Armin Hartmann hat am Montag das Okay des Heiligen Stuhls erhalten. Die päpstlichen Privilegien des Kantons werden angepasst.
Foto: keystone-sda.ch

Die Luzerner Regierung hat entschieden, künftig auf einen Teil der Wahlrechte bei der Besetzung von Pfarrstellen zu verzichten. Als Grund nennt sie die sozialen, politischen und religiösen Entwicklungen der vergangenen Jahre.

Der Heilige Stuhl gab seine Zustimmung für die Anpassung der päpstlichen Privilegien, wie die Luzerner Staatskanzlei am Montag mitteilte. Bischof Felix Gmür überbrachte die päpstliche Zustimmung dem Luzerner Bildungs- und Kulturdirektor Armin Hartmann am Montag formell.

Seit je her verfügt der Luzerner Regierungsrat über gewisse Wahlrechte bei der Besetzung von rund 20 Pfarrstellen. Künftig sollen noch vier Wahlrechte beim Kanton Luzern verbleiben: Jene der Kollegiatstifte St. Michael in Beromünster und St. Leodegar in Luzern sowie der Jesuitenkirche Luzern und des Klosters St. Urban. Und zwar wegen der grossen kulturellen und historischen Bedeutung für den Kanton, wie Regula Huber, Kommunikationsverantwortliche der Luzerner Bildungs- und Kulturdirektion, auf Anfrage sagte.

Privilegien seien schwierig umzusetzen

Kein konkretes Ereignis führte zu diesem Entscheid, sagte Huber. Es seien die sozialen, religiösen und politischen Entwicklungen, die dazu beigetragen hätten. Die päpstlichen Privilegien seien schon heute in vielen Gemeinden schwierig umzusetzen. Und die Frage, ob diese Wahlrechte noch zeitgemäss seien, stand schon länger im Raum.

Die päpstlichen Privilegien vom 11. Juni 1926 sind ein völkerrechtlicher Akt zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Staat Luzern – ein «nichtübertragbares Privileg ad personam» an die Luzerner Regierung. Sie geben dem Regierungsrat das Recht, Pfarrstellen und andere kirchliche Stellen zu besetzen.

In der Praxis bekommt heute die Regierung einen Vorschlag des Bistums, der immer im Einverständnis und in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Pfarrei und deren Kirchenrat entstanden ist.

Missbrauchsfälle kamen zur Sprache

Die Regierung betont in der Medienmitteilung, dass zwischen den päpstlichen Privilegien und dem Bistumskonkordat kein Zusammenhang bestehe. Das Bistumskonkordat gewährt dem Bistum Basel ein weltweit einzigartiges Bischofswahlrecht, bei dem auch eine Mitsprache der Regierungen der Bistumskantone gewährleistet ist. Eine Auflösung der Privilegien der Luzerner Regierung tangiere das Bistumskonkordat nicht, heisst es.

Im Rahmen des Austausches zwischen dem Luzerner Regierungsrat und Bischof Felix Gmür kamen laut Medienmitteilung auch die Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche zur Sprache. Armin Hartmann forderte Bischof Felix Gmür auf, die Fälle lückenlos aufzuarbeiten und die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen, wie es heisst. (SDA)

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