Darum gehts
- Eidgenössische Räte fordern mehr Transparenz bei bargeldlosen Zahlungsverfahren für Kleingewerbe
- Wenige Acquirer verfügen über erhebliche Marktmacht gegenüber KMU-Betrieben
- 70 Prozent der täglichen Zahlungen in der Schweiz erfolgen bargeldlos
Die eidgenössischen Räte wollen mehr Transparenz bei den Gebühren, welche Anbieter von bargeldlosen Zahlungsverfahren einziehen. Davon profitieren soll das Kleingewerbe wie etwa Bäckereien, Schreinereien oder Gastrounternehmen.
Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat eine Motion angenommen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, eine gesetzliche Grundlage für mehr Transparenz zugunsten des Kleingewerbes zu schaffen. Die grosse Kammer stimmte dem Vorstoss mit 160 zu 21 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu. Er geht nun zur Umsetzung an die Landesregierung.
Marktmacht von Acquirern
Die Gebühren zwischen den Zahlungsdienstleistern, den sogenannten Acquirern, und dem Kleingewerbe setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen, wie die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) in ihrem Vorstoss schrieb: Es gebe Lizenzgebühren, Vermittlungsprovisionen, Händlerprovisionen und eine Akquisitionsmarge.
Namentlich für KMU-Betriebe problematisch sei, dass wenige Acquirer über erhebliche Marktmacht verfügten. Kleine Gewerbebetriebe, die bargeldlose Zahlungen annehmen, sollen nun für Preisverhandlungen und bei der Wahl von Angeboten Klarheit erhalten.
Bargeldlose Bezahlung gehört zum Alltag
Bargeldlose Zahlungsmittel seien aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken, schrieb die WAK-S weiter. Laut Emmanuel Amoos (Mite/VS) hat eine Untersuchung gezeigt, dass vor drei Jahren 70 Prozent der täglichen Zahlungen in der Schweiz mittels bargeldloser Zahlungsmittel erfolgten.
Der Bundesrat und je eine Minderheit in den beiden Räten lehnten den Vorstoss mit dem Argument ab, er würde zu einem starken Markteingriff führen. Zuerst wäre zu prüfen, mit welchen Instrumenten der Wettbewerb in diesem Bereich am besten gestärkt werden könnte.
Den entsprechenden Antrag des Bundesrats auf eine Prüfung der Situation vor der Erarbeitung einer Gesetzesänderung lehnte der Nationalrat aber ab.