Aus Protest gegen Familientrennung
Hanfbauer Rappaz tritt in Hungerstreik

Der als streitbarer Walliser Hanfbauer schweizweit bekannt gewordene Bernard Rappaz ist am Donnerstag in einen Hungerstreik getreten. Er protestiert damit gegen den Behördenentscheid, drei Kinder umzuplatzieren, von denen zwei seine Patenkinder sind.
Publiziert: 20.01.2022 um 13:49 Uhr
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Aktualisiert: 20.01.2022 um 16:34 Uhr
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Der als streitbarer Walliser Hanfbauer schweizweit bekannt gewordene Bernard Rappaz ist am Donnerstag in einen Hungerstreik getreten (Bilder von 2010).
Foto: Stephan Engler

Das 11-jährige Mädchen und die 24 Monate alten Zwillinge seien seit dem 13. August des vergangenen Jahres in einem Heim und einer Pflegefamilie untergebracht, teilte ein Aktionskomitee, das sich für die Rückkehr der drei Kinder einsetzt, am Donnerstag in einer Erklärung mit. Nach Ansicht des Komitees ist die Fremdplatzierung «ungerecht» und wurde nach einem «Verwaltungswirrwarr» entschieden.

Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz, Götti der Zwillinge, hat beschlossen, in einen Hungerstreik zu treten. In einem auf Facebook geposteten Video erklärt er, er kämpfe «damit diese Familie nicht vom Staat Wallis zerstört» werde.

Behörde will nicht Stellung nehmen

Die Präsidentin der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in Sitten, Karen Mailler, wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen. «Wir kommentieren laufende Fälle nicht», sagte sie.

Das Komitee plant Sitzblockaden vor der Kesb. Rappaz kündigte an, er werde sich jeden Tag wiegen und Videos im sozialen Netzwerk posten.

Nicht der erste Hungerstreik von Rappaz

Vor zwölf Jahren war der Walliser Hanfbauer wegen seines in den Medien inszenierten Hungerstreiks schweizweit in die Schlagzeilen geraten. Am 20. März 2010, an jenem Tag, an dem er seine Haftstrafe antreten musste, hatte er mit dem Essen aufgehört, um eine Überprüfung des Prozesses zu erwirken, bei dem er wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz und anderer Vergehen zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden war.

Nach 40 Tagen wurde der Mann ins Spital eingeliefert. Zwischen der Strafaussetzung aus medizinischen Gründen, dem Hausarrest und der Rückkehr ins Gefängnis bestand eine Pattsituation zwischen dem Walliser Staatsrat, der eine Zwangsernährung befürwortete, und dem Gefangenen, der diese ablehnte.

Rappaz beendete seinen Hungerstreik am 24. Dezember 2010 nach 120 Tagen und wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser erklärte den Rekurs des Wallisers im April 2013 für unzulässig. (SDA)

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