Amtsgeheimnisverletzung
Strafbefehl gegen Freiburger Ex-Staatsrat Godel

Die Buch-Affäre um den ehemaligen Freiburger Staatsrat Georges Godel hat ein juristisches Nachspiel. Die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen ihn einen Strafbefehl erlassen, wie sie am Freitag mitteilte.
Publiziert: 24.03.2023 um 10:13 Uhr

Godel habe sich mehrfach der Verletzung des Amtsgeheimnisses strafbar gemacht. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen und mit einer zusätzlichen Busse von 2500 Franken verurteilt. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Einen Strafbefehl erhielt auch der Journalist Jean-Marc Angéloz.

Das Buch enthält eine Sammlung von Gesprächen, die Godel mit dem Journalisten zwischen 2018 und 2021 geführt hat. Godel enthüllte darin zahlreiche Details aus seinem Alltag als Finanzdirektor.

Godel gehörte der Kantonsregierung von 2007 bis 2021 an. Finanzdirektor war er ab 2012.

Soll das Amtsgeheimnis verletzt haben: Freiburgs ex-Staatsrat Godel. (Archiv)
Foto: ADRIEN PERRITAZ

(SDA)

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