Amstutz gegen Amstutz: Zoff um Spesen-Affäre
Jetzt hat das Gericht im Berner SVP-Prozess entschieden

Im Berner Oberland standen sich zwei prominente SVP-Exponenten vor Gericht gegenüber: Madeleine Amstutz und Adrian Amstutz werfen sich gegenseitig Ehrverletzung vor. Am Ende verlieren beide.
Publiziert: 05.05.2025 um 19:01 Uhr
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Aktualisiert: 05.05.2025 um 19:02 Uhr
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Die Lokalpolitikerin Madeleine Amstutz stand vor Gericht ...
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Madeleine Amstutz und Adrian Amstutz beide zu bedingten Geldstrafen verurteilt
  • Streit um Spesen-Affäre führte zu gegenseitigen Strafanzeigen
  • Bedingte Geldstrafen: Madeleine 6020 Franken, Adrian 12'000 Franken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Der Streit hat die Berner SVP gespalten, zuletzt kam es zum Schlagabtausch vor Gericht. Im Zentrum stehen zwei Personen mit gleichem Nachnamen und politisch bewegter Vergangenheit: Madeleine Amstutz (46), heute parteilose Gemeindepräsidentin von Sigriswil BE, und Adrian Amstutz (71), Ex-Nationalrat und früherer Fraktionschef im Bundeshaus.

Jetzt hat das Regionalgericht Oberland in Thun ein Urteil gefällt: Beide werden zu bedingten Geldstrafen verurteilt, wie die Berner Zeitung berichtet. Sie, weil sie interne Dokumente weitergereicht hat und ihn in einer nicht-gerechtfertigten Weise beschuldigte. Er, weil er sie an mehreren SVP-Veranstaltungen 2021 persönlich attackierte, so die Berner Zeitung.

Spesen-Affäre als Auslöser

Dem Urteil vorausgegangen war ein juristisches Kräftemessen zwischen den zwei bekannten Figuren aus der SVP. Madeleine Amstutz und Adrian Amstutz warfen sich gegenseitig Ehrverletzung, üble Nachrede und Verleumdung vor.

Hintergrund war eine Spesen-Affäre aus dem Jahr 2020, in deren Folge Madeleine Amstutz aus der SVP ausgeschlossen wurde. Sie beschuldigte ihren früheren Parteikollegen, eine gezielte Kampagne gegen sie geführt zu haben. Adrian Amstutz bestritt dies und berief sich auf einen Bericht der Geschäftsprüfungskommission. Beide reichten Strafanzeigen ein – nun hat das Gericht entschieden.

Gericht spricht beide schuldig

Laut Berner Zeitung bestraft das Gericht Madeleine Amstutz mit einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 43 Tagessätzen à 140 Franken (6020 Franken) sowie mit einer Busse von 980 Franken. Adrian Amstutz erhält ebenfalls eine bedingte Geldstrafe in der Höhe von 40 Tagessätzen à 300 Franken (12’000 Franken) und eine Busse von 3000 Franken. Beide Urteile können weitergezogen werden.

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