Affäre um Genfer Staatsrat
SRF geht wegen Maudet vor Bundesgericht

Mit einem «Rundschau»-Beitrag über den Genfer Regierungsrat Pierre Maudet hat das SRF aus Sicht der Unabhängigen Beschwerdestelle die Sorgfaltspflicht verletzt. Einen Entscheid, den man am Leutschenbach nicht akzeptieren will.
Publiziert: 18.09.2019 um 17:28 Uhr
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Gegen Maudet wird wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme ermittelt.
Foto: Keystone

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag des Schweizer Fernsehens SRF über den Genfer Regierungsrat Pierre Maudet (41) gutgeheissen. Das lässt das Fernsehen nicht auf sich sitzen und geht vor Bundesgericht.

Aufgrund des laufenden Verfahrens wolle man das Vorgehen nicht weiter kommentieren, teilte ein SRF-Sprecher auf Nachfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Er bestätigte damit einen Bericht der Onlineportale von Tamedia.

Das SRF macht geltend, der UBI-Entscheid gegen den «Rundschau»-Beitrag schränke die Medienfreiheit ein. Eine Auseinandersetzung mit dem Fall Maudet sei nach den Enthüllungen in Genf nötig geworden. Damit müsse sich ein Regierungsrat abfinden.

Ermittlungen wegen möglicher Vorteilsnahme

Die «Rundschau» war möglichen Interessen der Vereinigten Arabischen Emirate in Genf nachgegangen, nachdem Maudets Luxusreise nach Abu Dhabi bekannt geworden war. 2015 spendierte das Königshaus der Emirate der Familie Maudet und weiterer Entourage einen Flug in der Business-Klasse, einen Aufenthalt im Luxushotel und den Besuch eines Formel-Eins-Rennens.

Maudet hatte zuvor monatelang behauptet, ein libanesischer Geschäftsfreund habe ihn eingeladen. Aufgrund der Reise ermittelt die Genfer Staatsanwaltschaft gegen den FDP-Politiker und ehemaligen Bundesrats-Kandidaten wegen des Verdachts auf Vorteilsnahme.

Zum Zeitpunkt von Maudets Reise bewarb sich die von den Emiraten kontrollierte Bodenabfertigungsfirma Dnata um die Verlängerung ihrer Konzession am Flughafen Genf. Die «Rundschau» hatte aufgrund ihrer Recherchen die These, die Machthaber in den Emiraten wollten über diese Firma Gold in die Schweiz einführen.

Den Emiraten wird immer wieder der Umgang mit schmutzigem Gold vorgeworfen, das unter Missachtung der Menschenrechte gefördert wird. Der Beitrag trug denn auch den Titel «Der Fall Maudet: Die Spur des Goldes».

UBI kritisierte «tendenziöse» Gestaltung

Die UBI hiess Maudets Beschwerde in einem am 7. Juni publizierten Entscheid mit knapper Mehrheit gut. Sie bemängelte, dass Maudet zu den schweren Vorwürfen nicht befragt wurde. Die «Rundschau» habe der in einem solchen Fall erhöhten Sorgfaltspflicht für die Unschuldsvermutung nicht Rechnung getragen.

Einseitig seien zudem nur Kritiker des Regierungsrats zu Wort gekommen. Und die nonverbale Gestaltung habe tendenziösen Charakter gehabt.

Vor der UBI machte das SRF geltend, die Redaktion habe Maudet für eine Stellungnahme angefragt, dieser habe aber abgelehnt. Die Sendung habe ferner nie behauptet, Maudet habe in die Konzessionsvergabe an Dnata am Flughafen Genf eingegriffen. (SDA)

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