Höhere Anforderungen an die Ausbildung und an Sprachkenntnisse treten schon nächstes Jahr in Kraft. Damit werde das Qualitätsniveau der medizinischen Leistungen angehoben, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung zur Vernehmlassungsvorlage, die er am Mittwoch verabschiedet hat.
An die Leistungen werden aber auch direkt höhere Anforderungen gestellt. Dazu will der Bundesrat zusätzliche Qualitätskriterien ins Gesetz aufnehmen. Diese sollen für alle Ärztinnen und Ärzte verbindlich sein, die zu Lasten der Grundversicherung abrechnen wollen. Die Leistungserbringer müssten sich beispielsweise an Programmen zur Verbesserung der Leistungsqualität, an Fehlermeldesystemen oder an der Datenlieferung beteiligen.
Kantone sollen zusätzliche Kompetenzen erhalten
Schliesslich will der Bundesrat den Kantonen zusätzliche Kompetenzen geben: Statt des Bundes sollen künftig sie die Höchstzahl der pro medizinischem Fachgebiet zugelassener Ärztinnen und Ärzte festlegen können. Dabei sollen sie auch den Beschäftigungsgrad berücksichtigen, da immer mehr Mediziner Teilzeit arbeiten.
Diese Regeln sollen den bis Juni 2019 geltenden Zulassungsstopp ablösen. Schon früher verworfen hat der Bundesrat die Lockerung des Vertragszwangs sowie differenzierte Tarife. (hlm/sda)