Irrer Alimenten-Streit
Aargauer mag nicht mehr 26’000 Fr im Monat zahlen

26’000 Franken Alimente musste ein Mann aus dem Freiamt jeden Monat an seine Ex-Frau zahlen – zwei Drittel seines Lohnes. Dagegen wehrte er sich bis vor Bundesgericht.
Publiziert: 29.12.2016 um 21:48 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 22:05 Uhr
Wurde zur Schlichtungsstelle für einen Aargauer Rosenkrieg: Das Bundesgericht in Lausanne.
Foto: Keystone

Der Scheidungskrieg eines Paares aus dem Kanton Aargau beschäftigt seit nunmehr acht Jahren die Gerichte. 2008 lassen sich A. und C. nach 20 Jahren Ehe, aus der zwei Kinder hervorgehen, scheiden. Der Ehemann ist Grossverdiener, sein Jahressalär beträgt über 450’000 Franken. Ex-Frau C. gibt einen Lohn von 45’000 bis 73’000 Franken an, wie die «Aargauer Zeitung» schreibt.

Die beiden Parteien einigen sich auf folgende Unterhaltszahlungen pro Monat: 26’250 Franken bis zum Studienabschluss des ersten Kindes, 23’770 Franken bis zum Studienabschluss des zweiten Kindes, 21’250 Franken, bis die Frau das AHV-Alter erreicht, und 6000 Franken bis zu ihrem Tod. Im Gegenzug muss die Ex-Frau für Lebenshaltungskosten und Studienkosten der Kinder aufkommen.

Schenkung von 4 Millionen Franken

Doch irgendwann platzt A. der Kragen. Er hat genug von den horrenden Ausgaben und beginnt einen gerichtlichen Feldzug gegen die Luxus-Alimente an seine Ex. Im Juli 2013 klagt er am Bezirksgericht in Muri AG und bekommt recht. Sie wiederum zieht den Fall vor das Obergericht des Kantons Aargau, das die Klage ihres Ex-Mannes zurückweist.

Doch A. will sich nicht geschlagen geben und zieht den Fall vor Bundesgericht. Seine Klage begründet er mit einer früheren Schenkung von vier Millionen an seine ehemalige Frau. Ausserdem soll ihr Einkommen um einiges höher sein als das in der Scheidungsvereinbarung genannte Gehalt. So habe sie zwischen 2008 und 2012 zwischen 140’000 und 195’000 Franken im Jahr verdient.

Teilsieg vor Bundesgericht

Das Problem: Die Schenkung erfolgte vor dem Abschluss des Scheidungsurteils und kann daher nicht berücksichtigt werden. Die Ex-Frau bestreitet ausserdem eine dauerhafte Veränderung ihrer Einkommensverhältnisse. Und so schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil, das nun vorliegt: «Unter den gegebenen Umständen ist das Bundesgericht nicht in der Lage, abschliessend zu beurteilen, ob sich die Einkommensverhältnisse der Beschwerdegegnerin erheblich und vor allem dauerhaft verändert haben.»

Alles verloren also? Nicht ganz. Das Urteil des Bundesgerichts darf für Kläger A. zumindest als Teilsieg gewertet werden. Die Beschwerde wurde gutgeheissen. Die Sache geht nun wieder zurück ans Obergericht des Kantons Aargau.

Damit erhöhen sich die Chancen, dass es zu einer neuen Beurteilung kommt – und der Grossverdiener aus dem Freiamt künftig nicht mehr jeden Monat zwei Drittel seines Lohnes an seine Ex-Frau überweisen muss. (gr) 

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