Trotz der hohen Scheidungsrate (oder gerade darum) gibt es viele Männer und Frauen, die es im fortgeschrittenen Alter noch einmal versuchen – viele des Geldes wegen. Ich kenne aber auch solche, die es nicht tun – ebenfalls des Geldes wegen.
Die AHV kennt nämlich bei Verheirateten kein Erbarmen, ihre Rente wird gekürzt. Offiziell wird sie zwar nicht gekappt, sondern «plafoniert», aber das ist dasselbe. Es tönt nur harmloser.
Die maximale Vollrente beträgt 2350 Franken; mal zwei sind 4700 Franken. So viel erhalten unverheiratete Paare, falls sie bei der AHV aufs Maximum kommen. Ehepaare müssen sich dagegen mit 3525 Franken begnügen, weil die Summe der beiden Einzelrenten nicht grösser sein darf als 150 Prozent der Maximalrente.
Im Extremfall verzichtet ein Paar auf 1175 Franken AHV
Die Differenz zwischen unverheirateten und verheirateten Paaren beträgt somit im Maximum 1175 Franken = 4700 minus 3525 Franken. Gibt sich ein älteres Paar vor dem Zivilstandsbeamten das Jawort, verzichtet es also im Extremfall auf 1175 Franken AHV-Rente, Monat für Monat.
Über 19,2 Jahre gerechnet – die Restlebenserwartung von 65-jährigen Männern –, addiert sich der AHV-Verzicht auf 270 720 Franken. Damit könnte man allerhand anfangen.
Ich sage «könnte», denn verheiratete Paare, bei denen beide aufs Maximum kommen, sind eher selten. Bei immerhin 58 Prozent der verheirateten Paare werden die Renten dennoch plafoniert.
Sagen wir am kommenden Sonntag Ja zur Altersreform, werden die beiden Einzelrenten nicht mehr auf 150, sondern auf 155 Prozent plafoniert. Das erhöht das Renteneinkommen um 226 Franken. Ob das ein Grund ist, beim Zivilstandsbeamten vorzusprechen?
Ich bin überzeugt, dass die Plafonierung viele davon abhielt, im fortgeschrittenen Alter nochmals zu heiraten. Ich bin aber erstaunt, dass kaum Rentnerpaare die Scheidung einreichten, um ihre Renten zu entplafonieren. Sie könnten weiterhin Tisch und Bett teilen – und hätten Hunderte Franken mehr im Monat. Erstaunt bin ich, weil Herr und Frau Schweizer keine Sprache so gut beherrschen wie jene des Geldes.
Richterliche Trennung würde genügen
Selbst eine richterliche Trennung würde genügen, um die AHV-Rente zu entplafonieren. Dazu braucht es aber getrennte Wohnungen. Trennen, aber weiterhin Tisch und Bett teilen, reicht nicht, um die Renten zu entpflafonieren.
Es gibt allerdings auch finanzielle Gründe, verheiratet zu bleiben. Erbschaften unter Ehepaaren sind steuerfrei; unter Konkubinatspaaren hingegen sind sie es nicht – ausser im Kanton Schwyz. Ohne den erbrechtlichen Vorteil wäre die Scheidungsrate älterer Paare womöglich höher.
Und ja, viele Ehepaare wollen sich aus Liebe nicht scheiden lassen. Auch das gibt es. Und wenn wir schon beim Thema sind: «Warum kommen Sie erst jetzt?», fragt der Scheidungsrichter das 90-jährige Ehepaar. Antwort: «Wir wollten warten, bis die Kinder verstorben sind.»