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Am 24. November muss das Stimmvolk doppelt über Mietrecht-Verschärfungen entscheiden.
Foto: keystone-sda.ch
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Am 24. November muss das Stimmvolk doppelt über Mietrecht-Verschärfungen entscheiden.
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Darum gehts
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik
Am 24. November geht es gleich doppelt um die Rechte der Mieterinnen und Mieter. Das Schweizer Stimmvolk darf an diesem Abstimmungssonntag darüber entscheiden, ob das Mietrecht zugunsten der Vermieter verschärft werden soll: einmal bei der Untermiete und einmal bei der Kündigung bei Eigenbedarf.
Die Änderungen betreffen die Mehrheit der Bevölkerung: Laut Zahlen des Bundesamts für Statistik wohnten 2022 58 Prozent der Schweizer Bevölkerung als Mieterinnen oder Untermieter. Blick erklärt dir, was sich mit den beiden Vorlagen ändern würde.