Es ist die einschneidendste Massnahme der Rentenreform: Die Altersvorsorge 2020 sieht vor, dass Frauen ein Jahr länger arbeiten müssen. BLICK erklärt, was das Rentenalter 65 bedeutet.
Wie geht die Erhöhung vonstatten?
Kommt die Reform durch, wird das Frauenrentenalter schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr erhöht. Das heisst: Eine Frau, die im Januar 1954 geboren wurde, wird im Mai 2018 pensioniert, mit 64 Jahren und drei Monaten. Eine Frau, die im Dezember 1956 auf die Welt kam, muss arbeiten, bis sie 64 Jahre und neun Monate alt ist: am 1. Oktober 2021. Ab Jahrgang 1957 beträgt das Rentenalter 65 Jahre – für Männer und Frauen.
Warum sollen Frauen länger arbeiten?
Man könnte das mit der Gleichstellung der Geschlechter begründen, doch es geht nur ums Geld – um die Finanzierung der AHV.
Wenn Frauen ein Jahr länger arbeiten, schenkt das doppelt ein: Einerseits muss ein Jahr weniger Rente ausbezahlt werden. Das entlastet die AHV im Jahr 2030 mit 1,2 Milliarden Franken. Andererseits zahlen Frauen ein Jahr länger AHV-Beiträge ein. Das spült jährlich 110 Millionen in die AHV-Kasse.
Und was bekommen die Frauen?
Frauen tragen mehr als 1,3 Milliarden Franken zur AHV-Sanierung bei. Dennoch «lohnt» sich das zusätzliche Arbeitsjahr auch für sie. Nicht so sehr bei der AHV, aber in der zweiten Säule, wo jeder für sich spart.
Heute erhalten Frauen markant weniger Rente aus der Pensionskasse als Männer – weil sie weniger einzahlen. Beispielsweise, weil sie sich der Kindererziehung widmen, häufiger Teilzeit arbeiten und weniger verdienen als Männer. Das höhere Rentenalter kann diese Lücke nicht schliessen, aber verkleinern. Denn in dem zusätzlichen Arbeitsjahr können Frauen noch Altersguthaben ansparen.
Er ist das Herzstück und zugleich der grosse Zankapfel der Rentenreform: Der 70-Franken-AHV-Zuschlag für Neurentner. BLICK erklärt, was es damit auf sich hat.
Worum geht es?
Mit der Rentenreform wird die AHV leicht ausgebaut. Ab 2019 werden die neuen AHV-Einzelrenten um 70 Franken monatlich erhöht. Die Mindestrente steigt damit von 1175 auf 1245 Franken, die Maximalrente von 2350 auf 2420 Franken.
Geichzeitig wird die Heiratsstrafe für Ehepaare gemildert. Heute bekommen diese nicht zwei volle Einzelrenten ausbezahlt, sondern erhalten höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente. Dieser Plafond steigt mit der Reform auf 155 Prozent. Das heisst: Die maximale Rente für Ehepaare steigt von heute 3525 auf 3751 Franken.
Warum bekommen nur Neurentner den Zuschlag?
Mit der Reform soll das Rentenniveau aus AHV- und Pensionskassen-Rente insgesamt erhalten bleiben. Die 70 Franken mehr AHV sind als (Teil-)Ausgleich für tiefere Pensionskassen-Renten gedacht. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung fehlt in den Pensionskassen zunehmend Geld, um die Rentenversprechen einzuhalten. Deshalb soll der Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ab 2019 schrittweise von heute 6,8 auf 6,0 Prozent im Jahr 2022 sinken.
Da von dieser Senkung nur Neurentner ab 2019 betroffen sind, erhalten auch nur diese den AHV-Ausgleichszustupf.
Wer zahlt das Ganze?
Die 70 Franken mehr Rente werden über 0,3 Prozent zusätzliche Lohnabgaben bezahlt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ab 2021 je 0,15 Prozent zusätzlich an die AHV abgeben. Ein Arbeitnehmer zahlt pro 1000 Franken Lohn also 1.50 Franken mehr an die AHV.
Insgesamt steigen die Ausgaben für die AHV kontinuierlich an. Im Jahr 2030 kostet der Zuschlag 1,4 Milliarden Franken. Bis dahin fliesst dank der Lohnprozente mehr Geld in die AHV-Kasse, als für den Zustupf benötigt wird. Danach wird der Saldo negativ (siehe Grafik). Dank der zuvor aufgebauten Reserven ist der AHV-Zustupf laut Bundesrat Alain Berset bis 2039 gedeckt.
Weshalb ist er derart umstritten?
Den Reformgegnern aus SVP und FDP sind die 70 Franken ein Dorn im Auge. Sie befürchten, dass der Ausbau die AHV langfristig in den Ruin führt. Zudem geht ihnen die Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente gegen den Strich. Einerseits aus ökonomischen Gründen, weil diese eine Belastung der Wirtschaft bedeutet. Anderseits aus ideologischen Gründen, weil die AHV eine Umverteilung von Reich zu Arm bedeutet. Gutverdiener bezahlen nämlich mehr in die AHV ein, als sie zurückerhalten.
Umgekehrt ist genau dieser Umverteilungsmechanismus von oben nach unten der Grund, weshalb die Linke den AHV-Zustupf befürwortet. Kleinere und mittlere Einkommen profitieren unter dem Strich stärker – damit verhältnismässig öfter Frauen, die im Alter einzig oder zumindest hauptsächlich auf die AHV-Rente angewiesen sind.
Für die CVP hingegen ist der höhere Ehepaar-Plafond ein wichtiges Element, wird dadurch doch die sogenannte Heiratsstrafe etwas abgemildert.
Er ist das Herzstück und zugleich der grosse Zankapfel der Rentenreform: Der 70-Franken-AHV-Zuschlag für Neurentner. BLICK erklärt, was es damit auf sich hat.
Worum geht es?
Mit der Rentenreform wird die AHV leicht ausgebaut. Ab 2019 werden die neuen AHV-Einzelrenten um 70 Franken monatlich erhöht. Die Mindestrente steigt damit von 1175 auf 1245 Franken, die Maximalrente von 2350 auf 2420 Franken.
Geichzeitig wird die Heiratsstrafe für Ehepaare gemildert. Heute bekommen diese nicht zwei volle Einzelrenten ausbezahlt, sondern erhalten höchstens 150 Prozent der maximalen Einzelrente. Dieser Plafond steigt mit der Reform auf 155 Prozent. Das heisst: Die maximale Rente für Ehepaare steigt von heute 3525 auf 3751 Franken.
Warum bekommen nur Neurentner den Zuschlag?
Mit der Reform soll das Rentenniveau aus AHV- und Pensionskassen-Rente insgesamt erhalten bleiben. Die 70 Franken mehr AHV sind als (Teil-)Ausgleich für tiefere Pensionskassen-Renten gedacht. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung fehlt in den Pensionskassen zunehmend Geld, um die Rentenversprechen einzuhalten. Deshalb soll der Mindestumwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ab 2019 schrittweise von heute 6,8 auf 6,0 Prozent im Jahr 2022 sinken.
Da von dieser Senkung nur Neurentner ab 2019 betroffen sind, erhalten auch nur diese den AHV-Ausgleichszustupf.
Wer zahlt das Ganze?
Die 70 Franken mehr Rente werden über 0,3 Prozent zusätzliche Lohnabgaben bezahlt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen ab 2021 je 0,15 Prozent zusätzlich an die AHV abgeben. Ein Arbeitnehmer zahlt pro 1000 Franken Lohn also 1.50 Franken mehr an die AHV.
Insgesamt steigen die Ausgaben für die AHV kontinuierlich an. Im Jahr 2030 kostet der Zuschlag 1,4 Milliarden Franken. Bis dahin fliesst dank der Lohnprozente mehr Geld in die AHV-Kasse, als für den Zustupf benötigt wird. Danach wird der Saldo negativ (siehe Grafik). Dank der zuvor aufgebauten Reserven ist der AHV-Zustupf laut Bundesrat Alain Berset bis 2039 gedeckt.
Weshalb ist er derart umstritten?
Den Reformgegnern aus SVP und FDP sind die 70 Franken ein Dorn im Auge. Sie befürchten, dass der Ausbau die AHV langfristig in den Ruin führt. Zudem geht ihnen die Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente gegen den Strich. Einerseits aus ökonomischen Gründen, weil diese eine Belastung der Wirtschaft bedeutet. Anderseits aus ideologischen Gründen, weil die AHV eine Umverteilung von Reich zu Arm bedeutet. Gutverdiener bezahlen nämlich mehr in die AHV ein, als sie zurückerhalten.
Umgekehrt ist genau dieser Umverteilungsmechanismus von oben nach unten der Grund, weshalb die Linke den AHV-Zustupf befürwortet. Kleinere und mittlere Einkommen profitieren unter dem Strich stärker – damit verhältnismässig öfter Frauen, die im Alter einzig oder zumindest hauptsächlich auf die AHV-Rente angewiesen sind.
Für die CVP hingegen ist der höhere Ehepaar-Plafond ein wichtiges Element, wird dadurch doch die sogenannte Heiratsstrafe etwas abgemildert.