Für die Einführung von Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen durch Städte und Dörfer soll es klarere Regelungen geben. Mit Anpassungen von Verordnungen will der Bundesrat einen Parlamentsauftrag erfüllen. Bei der Umsetzung kann das Parlament nicht mitreden.
Verbieten will der Bundesrat Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen nicht. Neu soll bei einer Einführung aber nachgewiesen werden müssen, dass die Massnahme keinen unerwünschten Ausweichverkehr durch die Quartiere verursacht. Auch bei zu viel Lärm soll Tempo 30 möglich bleiben. Dazu sollen sogenannte Flüsterbeläge eingebaut werden müssen.
Keine Änderung in Quartierstrassen
Das Parlament verlangte mit einer Motion Gesetzesänderungen, damit Tempo 30 nur noch auf Siedlungsstrassen möglich wird. Diese dienen der Erschliessung und sind auf Bedürfnisse von Anwohnenden zugeschnitten. Doch für diese Strassen plant der Bundesrat keine Änderung.
Der Bundesrat hat am Mittwoch Änderungen der Signalisationsverordnung und der Lärmschutzverordnung bis zum 5. Dezember in eine Vernehmlassung gegeben.