Darum gehts
- Regierungsrat lehnt zusätzliche Informationspflicht für Sexualkundeunterricht ab
- Eltern werden bereits über Ziele und Inhalte des Sexualkundeunterrichts informiert
- Externe Fachpersonen unterstützen Schulunterricht in verschiedenen Bereichen wie Verkehrsschulung
In der Motion hatten Vertreter von SVP und EDU verlangt, dass Eltern vorgängig informiert werden müssten, wenn Unterrichtseinheiten zu Sexualkunde-Themen mit externen Organisationen durchgeführt würden.
Gewisse Inhalte hätten Eltern in der Vergangenheit irritiert bis entsetzt, da diese nicht mit ihren persönlichen oder religiösen Überzeugungen vereinbar gewesen seien, hiess es in der Motion. Und: So wie Gerichte mit Schweinefleisch gekennzeichnet würden, damit Moslems die Einnahme vermeiden könnten, müssten doch auch Inhalte von Sexualkunde-Lektionen vorgängig deklariert werden.
Regierung gegen «Überregulierung»
Der Regierungsrat verweist in seiner nun vorliegenden Antwort auf die bestehende Praxis, wonach die Schulen die Erziehungsberechtigten über die Ziele und Inhalt des sexualkundlichen Unterrichts grundsätzlich informieren.
Eine weitere, spezielle Informationspflicht stuft der Regierungsrat als «Überregulierung» ein. Eine solche Pflicht müsste dann auch bei anderen gesellschaftlich oder politisch sensiblen Themen festgeschrieben werden, hält er weiter fest.
Zudem würde dies grossen bürokratischen Aufwand verursachen, Lehrpersonen müssten ihre Informationsschreiben und Rückmeldungen der Eltern dokumentieren. Es sei effektiver, bei Einzelfällen auf Beschwerden hin gezielt zu intervenieren.
Verunsicherung nachvollziehbar
In einer Interpellation wollten SVP und EDU zudem mehr über den Auftrag des Vereins «Sexuelle Gesundheit Aarau (Seges)» an den Schulen wissen. Es sei gängige Praxis, dass externe Fachpersonen den Schulunterricht punktuell unterstützen, antwortet der Regierungsrat und verweist auf Verkehrsschulung oder Berufswahl.
«Der Regierungsrat kann nachvollziehen, dass der sexualkundliche Unterricht Verunsicherung auslösen kann.» Sexualität sei ein persönliches und intimes Thema. Deshalb müsse der Unterricht auf dem Lehrplan basieren und beigezogene Fachpersonen geschult sein. «Seges als Fachstelle mit kantonalem Auftrag gewährleistet dies.»