Wer in der Schweiz leben will, soll sich an das geltende Recht halten, unsere Sitten und Traditionen zumindest kennen – und unsere Sprache sprechen. So sieht es das 2016 verschärfte Ausländer- und Integrationsgesetz vor. Zumindest die fehlenden Deutschkenntnisse wurden Alex Liu (43) zum Verhängnis. Der chinesische Koch musste die Schweiz verlassen.
Liu war im Besitz einer L-Bewilligung für Kurzaufenthalter. Für diese gelten geringere Integrationskriterien, da davon ausgegangen wird, dass sich Leute mit L-Bewilligung nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten. Spezialisten etwa, die bei einem Schweizer Unternehmen ein Projekt betreuen. Besonders, wenn die Geschäftssprache nicht Deutsch ist, nehmen die Behörden darauf Rücksicht. Auch Sprachkurse sind nicht obligatorisch.
Für ein B muss man mehr können
Die L-Bewilligung ist maximal ein Jahr lang gültig und kann höchstens auf zwei Jahre verlängert werden. So war das auch bei Koch Liu. Um zu bleiben, hätte er sich für eine B-Bewilligung bewerben müssen. Diese sichert den Aufenthalt für fünf Jahre. Doch man muss sich auch besser integrieren – wozu Liu schon zwei Jahre Zeit hatte.
Der Grund dafür, dass die Behörden die Kenntnis einer Landessprache verlangen, liegt auf der Hand: Wird jemand wie Liu plötzlich arbeitslos, hätte er ohne Deutschkenntnisse schlechtere Chancen, eine neue Stelle zu finden.
Kulanz wäre möglich
Zum Einzelfall will sich der Kanton nicht äussern. Klar ist aber: Das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit hätte sich auch kulanter zeigen und Liu eine B-Bewilligung mit Integrationsvereinbarung erteilen können. Dann hätte er die Möglichkeit gehabt, zu bleiben und doch noch Deutsch zu lernen.
Dass Liu nicht sofort eine B-Bewilligung erhalten hat, liegt daran, dass die Zuwanderung aus Drittstaaten vom Bundesrat mit Kontingenten begrenzt wird. Besonders die Kontingente für B-Bewilligungen sind knapp. Im kommenden Jahr beträgt das Kontingent 4500. Daher weichen viele zunächst auf eine L-Bewilligung aus (für 2020 beträgt das Kontingent 4000).