Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer zur Erzeugung von Strom zu nutzen. Das Wasserzinsmaximum wurde seit der Einführung im Jahr 1918 stetig erhöht und liegt heute bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Die geltende Regelung ist befristet bis Ende 2019.
Der Bundesrat will nun das Maximum für die Jahre 2020 bis 2022 auf achtzig Franken senken. Er hat am Donnerstag die Vernehmlassung dazu eröffnet. Wasserkraftwerke, die Investitionsbeiträge erhalten, sollen nach dem Willen des Bundesrates für zehn Jahre ganz vom Wasserzins befreit werden.
Neues Modell ab 2023
Ab 2023 soll die Übergangsregelung durch ein Modell abgelöst werden, bei dem das Wasserzinsmaximum aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen, variablen Teil festgelegt wird. Die genaue Ausgestaltung soll jedoch erst später festgelegt werden, im Rahmen eines neuen Strommarktdesigns.
Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und Gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen. Mit der Übergangsregelung würden die Einnahmen auf 400 Millionen Franken sinken.
Der Bundesrat habe im Kontext des schwierigen Marktumfelds mit tiefen Strompreisen entschieden, welche Teile der Schweizer Strombranche stark unter Druck setzten, schreibt das Energiedepartement (UVEK) in seiner Mitteilung. Einige Kantone wendeten bereits heute einen Wasserzinssatz unter dem bundesrechtlichen Maximum an.
Verhandlungen im letzten Sommer abgebrochen
Die Wasserkantone und die Stromwirtschaft hatten eine einvernehmliche Lösung gesucht, doch wurden die Verhandlungen vergangenen Sommer ergebnislos beendet. Für die Gebirgskantone geht es um bedeutende Summen. In manchen Gemeinden machen die Einnahmen aus dem Wasserzins zwischen zwanzig und vierzig Prozent der Gesamteinnahmen aus. Der Wasserwirtschaftsverband wiederum macht geltend, die Abgabe sei nicht mehr tragbar.
Der Bundesrat erinnert daran, dass im neuen Energiegesetz Massnahmen zur Unterstützung der Wasserkraft vorgesehen sind. Für bestehende Wasserkraftwerke, die ihren Strom am Markt nicht kostendeckend absetzen können, sind ab 2018 während fünf Jahren jährlich 120 Millionen Franken reserviert. Zudem können Betreiber für neue Anlagen, erhebliche Erweiterungen und Erneuerungen von Grosswasserkraftwerken Investitionsbeiträge beantragen. (SDA)