Wegen Striptease vor den Beamten
Nackte TV-Nonne kriegt Ärger mit der Polizei

Die als TV-Nonne in der Serie «Um Himmels Willen» bekannt gewordene Schauspielerin Antje Mönning (40) hat einen Strafbefehl am Hals, weil sie sich vor zwei Polizisten ausgezogen hat.
Publiziert: 11.10.2018 um 08:00 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2018 um 08:01 Uhr
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Sorgt mit ihrem Striptease bei der Polizei für rote Köpfe: Die als TV-Nonne in der Serie «Um Himmels Willen» bekannt gewordene Schauspielerin Antje Mönning.
Foto: Instagram

Alles andere als fromm: Die Schauspielerin Antje Mönning (40) wurde als Nonne in der ARD-Fernsehserie «Um Himmels Willen» bekannt. Doch die 40-Jährige hat eine schlüpfrige Seite an sich, die ihr nun zum Verhängnis wird.

Wie «Bild» berichtet, hat das Amtsgericht Kaufbeuren einen Strafbefehl gegen die Schauspielerin erlassen, da sich die bekennende Exhibitionistin am 18. Juni 2018 auf einem Parkplatz in Jengen (D) vor den Augen zweier Polizisten schamverletzend gezeigt hat. Auf dem Überwachungsvideo des Polizeiwagens zu sehen: Mölling hat ein transparentes schwarzes Top an, die Brüste sind eindeutig zu erkennen. Dazu trägt sie einen schwarzen Minirock und schwarze Stiefel.

1200 Euro Geldstrafe

Zunächst posiert sie lässig neben einem VW, doch damit nicht genug. Dann sie hebt ihren Rock und trägt dabei kein Höschen drunter. Zu viel für die Polizisten in Zivil, sie meldeten die Strip-Show. Die Folge: Strafbefehl und 1200 Euro Busse.

In der «Bild» rechtfertigt sich die Schauspielerin: «Ich habe aus einer Laune heraus mit meinem Hintern gewackelt und mein Röckchen leicht angehoben. Dass es sich bei den Männern um Verkehrspolizisten handelt, konnte ich nicht erkennen.»

Mönning legt Einspruch ein

Der Strafbefehl ist nicht der erste Nacktskandal um die TV-Nonne. 2009 spielte sie die Hauptrolle in dem Filmdrama «Engel mit schmutzigen Flügeln», der einem Softporno glich. Danach war es vorbei mit der Rolle als Nonne Jenny, sie verliess die Serie nach drei Jahren.

Gegen die jetzige Geldstrafe des Amtsgerichts Kaufbeuren legte sie Einspruch ein. Ihr Anwalt Dr. Alexander Stevens erklärt dazu: «Ich bezweifle sehr, dass die beiden Verkehrspolizisten durch das Verhalten meiner Mandantin erheblich gestört wurden. Sie konnten ja mühelos das Kennzeichen ihres PKW notieren und auch noch heimlich mitfilmen.» (brc)

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