Das geht für ihn auf keine Kuhhaut: SRG-Ombudsmann Roger Blum (74) rüffelt die SRF-«Landfrauen», weil sie sich zu wenig von tierquälerischen Szenen distanziert hätten. Konkret geht es um die Sendung vom «Wenn Landfrauen reisen» vom 7. Dezember 2018, in der die beiden Landfrauen Agnes Koch aus Gonten (AI) und Barbara Gerber aus Zollbrück (BE) nach Texas (USA) flogen.
Eine Zuschauerin reichte Beschwerde ein, weil sie sich darüber entsetzt hatte, welch brutale Handlungen ein Farmer in der Sendung an einem Stierkalb vorgenommen habe – darunter Enthornen mit Bolzenschneider ohne Betäubung, Fixieren des Kalbes mit dem Kopf in einem Fixierer, Antibiotikagabe «ad libidum», Kastrieren ohne Betäubung und Brandkennzeichnung ohne Betäubung.
«In der Schweiz sind die gezeigten Eingriffe verboten»
«Diese Eingriffe sind für das Tier offensichtlich mit erheblichen Schmerzen verbunden, schreibt die Beanstanderin, das sei im Beitrag auch deutlich geworden. «In der Schweiz sind die gezeigten Eingriffe an Kälbern laut Tierschutzgesetzgebung ohne Betäubung verboten (Enthornen/Kastrieren) bzw. grundsätzlich untersagt (Brandkennzeichnung).» Auch, dass Fische gefangen und anschliessend in das Gewässer zurückgesetzt worden seien, prangert die Zuschauerin an. «Dieser Umgang mit Fischen, (...) verstösst in der Schweiz ebenfalls gegen das Tierschutzgesetz.» Die Tierschutzsicht sei in der Sendung nur am Rande gestreift worden, indem sich eine Sendungsteilnehmerin über die brutale Behandlung des Kalbes empört gezeigt habe. Hingegen habe eine der Landfrauen dem Farmer sogar assistiert und obendrein einen der entfernten Hoden als «Andenken» mitgenommen. SRF habe eine «besonders sorgfältige Einordnung» dieser Handlungen vermissen lassen.
«Landfrauen»-Redaktion wehrt sich
Die zuständige Redaktion der Abteilung Jugend – Familie – Unterhaltung, lässt die Beanstandung nicht gelten. Kritik von Seiten der Landfrauen sei ja klar zum Ausdruck gebracht worden, wird Danielle Giuliani, Executive Producerin, im Schlussbericht zitiert. Und weiter: «Wir haben versucht, die Enthornung, die Kastration sowie das Branding der Kälber soweit wie möglich zurückhaltend zu filmen.» Es sei aber nicht die Aufgabe einer Unterhaltungssendung, solche Gebräuche anderer Landwirtschafts-Kulturen, beispielsweise die Enthornung von Kälbern oder das Freilassen von zu kleinen Fischen zu massregeln.
Ombudsmann: «Protest einer der Landfrauen reicht nicht»
Ombudsmann Blum gibt in seiner Stellungnahme aber der Beanstanderin recht! «Die Szenen, in denen in dem Film Kälber ohne Betäubung gebrandet, enthornt und kastriert werden, sind heftig. Die Tiere leiden ganz offensichtlich», so Blum. Es stimme zwar, dass die Szenen zurückhaltend gefilmt worden seien, und dass sich Agnes Koch durch deutlichen Protest distanziert habe. «Das reicht aber nicht, zumal Barbara Gerber das Geschehen eher auf die leichte Schulter nimmt. In abgeschwächter Form wiederholt sich die Konstellation bei der Zubereitung und beim Essen der Kalbshoden, ähnlich beim Fischen.» Es sei keine Frage, dass man die texanischen Bräuche und Verhaltensweisen zeigen müsse. «Die Frage ist aber, wie sie eingeordnet werden. Der Protest einer der Landfrauen reicht meines Erachtens nicht.»
Sein Credo: Sendungen von SRF würden für das Schweizer Publikum gemacht. «Darum können Recht, Ethik und Moral, die in der Schweiz gelten, zum Massstab genommen werden. Die Redaktion hätte sich daher im Off-Kommentar viel deutlicher von den texanischen Praktiken distanzieren müssen.» Er komme zum Schluss, dass diese Szenen dem Publikum nicht ohne deutlichen Kommentar hätten zugemutet werden dürfen. (wyt)