«Ich fühle mich diskriminiert»
Auslandschweizer schiesst wegen «1 gegen 100» gegen SRF

Ein SRF-Zuschauer aus dem Piemont durfte nicht am Quiz «1 gegen 100» teilnehmen. Er machte seinem Ärger per Beschwerde Luft – und wurde vom SRG-Ombudsmann aber abgewatscht.
Publiziert: 06.03.2019 um 15:36 Uhr
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Aktualisiert: 28.05.2019 um 12:45 Uhr
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Die Macher von Susanne Kunz' Sendung «1 gegen 100» kennen keine Gnade: Ein Auslandschweizer wurde von der Teilnahme der Sendung ausgeschlossen.
Foto: Mirco Rederlechner

Er hatte sich so auf seine Teilnahme beim SRF-Quiz «1 gegen 100» gefreut. Doch daraus wurde nichts! Ein Zuschauer wurde vom Schweizer Fernsehen vom Quiz ausgeschlossen. Begründung: Er sei Auslandschweizer und dürfe deshalb nicht an der Rateshow teilnehmen. Zu viel für den Mann mit Wohnsitz im Piemont (I). Er schrieb einen Beschwerdebrief an den Sender.

Zuschauer kann Entscheid nicht verstehen

«Meine Bewerbung als Kandidat wurde mit Hinweis auf das Reglement abgelehnt. In diesem Reglementsartikel steht, dass mögliche Kandidaten Wohnsitz in der Schweiz haben müssen. Das ist schwierig zu verstehen. Ich als Auslandschweizer fühle mich diskriminiert», wettert er in Richtung Leutschenbach. Grund seiner Wut: Einerseits werde ständig von Schweizern im Ausland berichtet (Sendung «Auf und davon»). Andererseits müssten sie draussen bleiben, wenns um heimisch produzierte Sendungen gehe. «Das verstösst gegen die Gleichberechtigung und gegen das Vielfaltsgebot des SRF.»

Diese harsche Kritik lässt die zuständige Redaktion nicht auf sich sitzen. «Diese Klausel ist bei jedem SRF-Quiz seit Jahrzehnten so im Teilnahmereglement drin», schreibt Marco Krämer, Senior Producer der Show.

«Wer im Ausland lebt, muss sich mit Nachteilen abfinden»

Die Redaktion sei der Ansicht, dass nur wer seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz habe und sich intensiv mit den Themen auseinandersetze, welche die Gesellschaft beschäftigen würden, auch eine echte Chance habe, die Quiz-Fragen richtig beantworten zu können und das Quiz zu gewinnen. Dazu komme, dass der Sender allen Kandidatinnen und Kandidaten nur eine geringe Spesenpauschale zahle, wenn sie zur Sendung eingeladen werden. «Diese Pauschale würde bei weitem nicht reichen, um eine Reise aus dem Ausland und den Hotelaufenthalt in der Schweiz während der Produktion zu decken.»

Auch SRG-Ombudsmann Roger Blum (74) befasste sich mit dem Fall. Er verstehe, dass sich der Zuschauer nach der Absage als Auslandschweizer diskriminiert fühle – auch, dass er eine Diskrepanz sehe zwischen der «Unterstützung, Belobigung und Hätschelung der Auslandschweizer» im Allgemeinen und seinem Ausschluss im Speziellen. Doch SRF habe Regeln aufgestellt in Bezug auf die Quizsendung «1gegen100», indem es festlegte, dass die Teilnehmenden volljährig und in der Schweiz wohnhaft sein müssen. Blum: «Wenn man im Ausland wohnt, muss man sich mit ein paar Nachteilen einfach abfinden», so sein Fazit. Er fügt an, der Zuschauer könne sich doch damit trösten, dass er «das Schicksal, nicht zur Quizsendung «1 gegen 100» zugelassen zu werden, mit mindestens 750'000 Auslandschweizern teile. (wyt)

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