Bachelorette Eli Simic (28) und Staffelgewinner Anthony (26) sind seit Anfang der Woche offiziell ein Paar. Ihren Schatz nennt die hauptberufliche Magierin «Niggi» – in Anspielung auf das Wort «Nigger». Sie betont: «Das meine ich aber nicht rassistisch. Er sagt das N-Wort ja auch oft selbst.»
Sobald es herabsetzend gemeint ist, wirds strafrechtlich relevant
Wie bitte? Da stellt sich die Frage: Darf Eli das überhaupt? Alma Wiecken von der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus erklärt BLICK: «Diese Bezeichnung kann strafrechtlich relevant sein, wenn die Äusserung öffentlich ist und damit eine Person in ihrer Menschenwürde herabgesetzt werden soll.» Wichtig ist immer der Zusammenhang. Heisst konkret: Eli müsste mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Anthony mit dem Kosenamen «Niggi» heruntermachen wollte! Beim Bachelorette-Paar ist dies offensichtlich nicht der Fall.
«Normalisierung von belasteten Begriffen»
Interessant: Anthony meint, dass er das N-Wort als Jamaikanisch-Stämmiger sagen darf. Doch Achtung – wer das N-Wort benutzt, spielt keine Rolle. Wiecken erklärt, dass eine Verletzung der Rassismusstrafnorm vorliege, wenn die Bezeichnung ausgesprochen werde, «um eine andere Person oder Gruppe in ihrer Menschenwürde herabzusetzen» – egal, ob von einer schwarzen oder weissen Person. «Allerdings ist die Absicht zu diskriminieren bei der Selbstbezeichnung durch Schwarze üblicherweise nicht gegeben.»
Dass ausgerechnet eine Berühmtheit wie Eli das N-Wort benutzt, sieht die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus kritisch. «Es kann durch solche Aussagen von prominenten Figuren durchaus zu einer Normalisierung von belasteten Begriffen kommen», sagt Wiecken. Obwohl sich Sprache immer wandle, sei vor allem eins wichtig: «Die Sensibilitäten der betroffenen Gruppe müssen respektiert werden.»
Ob Eli ihren Liebsten weiterhin «Niggi» nennt oder ihre Wahl doch nochmal überdenken will, bleibt vorerst offen.