Weil das Plakat von Indigo Fitness, auf dem Linda Gwerder (32) halbnackt posiert, sexistisch sei, musste es von Zürichs Strassen verschwinden (BLICK berichtete). Nun hat sich die Stadt zu ihrem Entscheid geäussert. Wie bereits die Plakatwerbefimra APG, die die Plakate aufgehängt hat, mitteilte, würden «kritische Fälle» den zuständigen Behörden vorab gezeigt.
Verbot wurde rechtzeitig mitgeteilt
«Dieses Verfahren kam auch bei diesem Plakat zum Zug», sagt Fabian Korn vom Amt für Städtebau zu BLICK. «Aufgrund des Sujets wurde es im Rahmen dieses Verfahrens als nicht zulässig beurteilt und dies wurde der Plakatfirma rechtzeitig mitgeteilt.» Doch trotz Verbot wurden die Bilder gezeigt. «Momentan befinden wir uns aufgrund dieser Verletzung des Entscheids im Gespräch mit der APG», so Korn.
Dorit Hirsch, Leiterin der Marketingkommunikation bei APG, bezieht Stellung: «Das ursprüngliche Sujet, das Frau Gwerder bis zu den Beinen zeigte, wurde der Stadt vorgelegt.» Dieses Motiv sei tatsächlich beanstandet worden. Darum habe man es abgeändert und nur noch den Oberkörper gezeigt: «Unser zuständiger Mitarbeiter war der Meinung, das sei so nun sicher in Ordnung und aufgrund der Kurzfristigkeit wurden die Plakate dann – leider ohne nochmalige Rücksprache mit den Verantwortlichen der Stadt Zürich – ausgehängt.»
Dumm gelaufen! Bei der APG bedaure man den Vorfall: «Mit Konsequenzen rechnen wir aber nicht, da die Prozesse im Normalfall grundsätzlich sehr gut funktionieren und die Zusammenarbeit konstruktiv ist.»
Es gab keine Beschwerden von Passanten
In der kurzen Zeit, in der die Bilder zu sehen waren, seien keine Beschwerden bei der Stadt eigegangen. Dennoch steht die Stadt zum Entscheid des Sexismus. «Es ist bei diesen Sujets nicht nachvollziehbar, weshalb für ein Fitnessstudio mit so viel nackter Haut geworben werden muss, insbesondere mit Blick auf die halbnackte Brust und der Hand, die zum Schambereich führt», so Korn. Die nackte Haut diene hier einzig als Blickfang.
Dass sowohl Gwerder als auch Diego Menzi (31) von Indigo Fitness betonen, dass die Zürcherin doch ihre Zustimmung zum Motiv gegeben habe, spiele bei der Entscheidung keine Rolle. Auch wenn ein Mann in gleicher Pose neben ihr abgebildet wäre, würde dies nichts ändern.
Auf der Website des Fitnessstudios darf die Wetterfee aber weiterhin blütteln. Denn: «Die hiesigen Stellen beurteilen lediglich die Plakatwerbung im öffentlichen Raum. Ob das Sujet auch auf der Webseite nicht zulässig ist, wird von der Stadt nicht beurteilt.»
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