Gute Führung
Diddy kommt früher aus dem Knast

Sean «Diddy» Combs darf das Gefängnis voraussichtlich schon früher verlassen: Sein Entlassungsdatum wurde um rund sechs Wochen vorverlegt.
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Sean «Diddy» Combs darf möglicherweise schon früher aus dem Gefängnis.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Sean Combs' Haftstrafe wird auf 25. April 2028 vorverlegt
  • Der Grund: Teilnahme an Drogenrehabilitationsprogramm
  • Strafmass: Vier Jahre Haft seit Urteil am 3. Oktober 2025
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Sean «Diddy» Combs (56) wird voraussichtlich früher aus der Haft entlassen als ursprünglich geplant. Laut aktuellen Daten des Federal Bureau of Prisons, aus denen «Page Six» zitiert, wurde sein Entlassungsdatum vom 4. Juni 2028 auf den 25. April 2028 vorverlegt. Damit verkürzt sich seine vierjährige Haftstrafe um etwa anderthalb Monate.

Der Hauptgrund für die Anpassung des Termins ist demnach die Aufnahme von Combs in ein spezielles Drogenrehabilitationsprogramm. Sein Sprecher betonte, dass der Rapper den Prozess ernst nehme und sich aktiv um positive Veränderungen bemühe. Die erfolgreiche Teilnahme an solchen Programmen führt im US-Bundesgefängnissystem regelmässig zu einer Reduzierung der verbleibenden Haftzeit.

Vorherige Strafzeitverlängerung durch Regelverstösse

Die Festlegung des Entlassungsdatums war in der Vergangenheit bereits mehrfach Änderungen unterworfen. Im November 2025 wurde Combs' Haftzeit zunächst verlängert, nachdem der gefallene Musikmogul gegen interne Gefängnisregeln verstossen hatte.

Berichten zufolge konsumierte er im Gefängnis Fort Dix in New Jersey selbst hergestellten Alkohol. Zudem wurde er wegen unerlaubter Telefonkonferenzen belangt, was seine Verteidigung jedoch als rechtlich geschützte Kommunikation mit seinen Anwälten darstellte.

Laufendes Berufungsverfahren

Parallel zur Teilnahme am Rehabilitationsprogramm kämpft das Anwaltsteam von Combs weiterhin gegen das gesamte Urteil an. Im Dezember wurde Berufung gegen die vierjährige Haftstrafe eingelegt. Die Verteidigung argumentiert, dass die Beweislast der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend war und das Strafmass die verfassungsmässigen Rechte des Musikers verletze. Die Staatsanwaltschaft trat diesem Berufungsantrag im Februar 2026 entgegen und forderte die Beibehaltung der Strafe.

Sean Combs wurde im Juli 2025 von einem Bundesgericht in New York wegen organisierter Kriminalität und Sexhandels schuldig gesprochen. Das endgültige Strafmass von vier Jahren und zwei Monaten Haft wurde am 3. Oktober 2025 verkündet.

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