Darum gehts
- Heino singt erste Strophe der deutschen Nationalhymne bei Konzerten
- Erste Strophe umstritten, aber nicht verboten aufgrund der Kunstfreiheit
- Heino tourt in den nächsten Wochen durch Ostdeutschland mit Deutschlandlied
«Deutschland, Deutschland über alles» – so beginnt die erste Strophe des «Deutschlandlieds», das seit 1922 (während der Weimarer Republik) als Nationalhymne dient. Schlagerstar Heino gibt sie gerne bei seinen Konzerten zum Besten. Das sorgt für Empörung.
Vor allem die völkisch-angehauchten ersten beiden Verse aus dem Text des Dichters Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798–1874) wurden zwischen 1933 und 1945 von den Nazis umgedeutet und missbraucht, später sogar von den Alliierten verboten. 1952 wurde die Melodie wieder zur Nationalhymne – allerdings nur unter Verwendung der dritten Strophe («Einigkeit und Recht und Freiheit»). Verboten wurden die zweifelhaften ersten beiden Teile allerdings nie – sie fallen unter die Kunstfreiheit. Genau da setzt Heino an.
Im Gespräch mit der deutschen «Bild» erklärt der Sänger, warum er die Hymne nach 30 Jahren erstmals wieder in sein aktuelles Tour-Repertoire eingebaut hat: «Weil viele Leute, junge Leute, die Hymne nicht kennen. Sie wissen nicht, wer den Text geschrieben hat, wer die Melodie komponiert hat. Und das ist sehr traurig.»
«Heino war nicht totzukriegen»
In Amerika sei das Abspielen der Hymne bei Grossanlässen gang und gäbe, so Heino weiter. Und was sagt der gebürtige Düsseldorfer zu seinen Kritikern? «Die stören nur, wenn sie das nicht hören wollen. Ich habe immer Kritiker gehabt, und man sieht ja, der Heino war nicht totzukriegen.» In den nächsten Wochen und Monaten tour Heino durch Ostdeutschland – samt «Deutschlandlied».