Insolvenz
Kantonsgericht Zug: Zwischensieg für ehemaligen Tennisstar Becker

Ein Gericht in London hat die Tennislegende Boris Becker für insolvent erklärt. Ein Zuger Geschäftspartner hat nun über 40 Millionen Franken von ihm gefordert. Doch das Zuger Kantonsgericht hat die Forderungen abgewiesen. Am Montag wurde das Urteil veröffentlicht.
Publiziert: 10.07.2017 um 17:09 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:49 Uhr
Die deutsche Tennislegende Boris Becker muss die Forderung eines ehemaligen Geschäftspartners über 40 Millionen Franken nicht begleichen. Das hat das Kantonsgericht Zug entschieden. Gleichzeitig läuft ein Insolvenzverfahren gegen Becker in London. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/EPA/JEROME FAVRE

Der ehemalige deutsche Tennisstar Boris Becker hat seinen Wohnsitz seit einigen Jahren im Londoner Stadtteil Wimbledon. Ein Londoner Gericht hatte ihn im Juni wegen unbeglichener Schulden bei einer Londoner Privatbank für insolvent erklärt. Es geht dabei «um einen substanziellen Betrag», den Becker der Privatbank seit dem Herbst 2015 schulden soll, wie mehrere Medien berichtet hatten.

Im Zuge dieses Urteils hat sich vergangene Woche ein langjähriger Geschäftspartner Beckers gemeldet: Hans-Dieter Cleven aus Zug erklärte, er wolle in diesem Insolvenzverfahren eine Forderung von über 40 Millionen Franken geltend machen.

Es ist ein Zufall, dass am Montag ein Urteil des Kantonsgerichts Zug in dieser Sache veröffentlicht wurde. Cleven hatte laut der «Luzerner Zeitung» Mitte 2016 eine Klage eingereicht mit der Forderung, Boris Becker müsse die Darlehen in Millionenhöhe zurückzahlen.

Das Kantonsgericht Zug wies die Klage jedoch ab - das Urteil ist den Parteien schon länger bekannt. Zwar anerkannte es die Forderung Clevens, aber weil das Darlehen nicht rechtskräftig gekündigt worden sei, sei die Zivilklage abzuweisen.

Ob der Kläger das Urteil weiterziehen wird, ist noch offen. Clevens Anwalt Oliver Habke sagte am Montag der Nachrichtenagentur sda, er könne dazu noch keine Stellung nehmen. Cleven will die 40 Millionen Franken weiterhin einfordern. Das Verfahren in England läuft unabhängig von jenem in Zug, das er verloren hat.

Sein Anwalt Habke sagte dazu: «Sobald das Verfahren in London in diesem Verfahrensstand ist, wird die Forderung formell angemeldet.»

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