Michael Nesselhauf, der Anwalt von Hoeness, bestätigte am Dienstag einen Bericht der «Bild»-Zeitung (Dienstag), wonach der Antrag auf vorzeitige Entlassung nach Verbüssung der halben Haftstrafe bei den zuständigen Justizbehörden eingegangen sei.
«Ja, das trifft zu», sagte Nesselhauf der Nachrichtenagentur dpa. Eine Aussetzung der Haftstrafe auf Bewährung ist laut den gesetzlichen Bestimmungen nach der Hälfte der verbüssten Haftstrafe möglich.
Hoeness ist bereits seit Anfang des Jahres Freigänger und muss nur noch zum Schlafen hinter Gitter. Tagsüber arbeitet der 63-Jährige in der Jugendabteilung des deutschen Fussball-Rekordmeisters, dessen Präsident er bis zu seiner Verurteilung war.
Hoeness war am 13. März 2014 wegen Hinterziehung von 28,5 Millionen Euro Steuern zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Am 2. Juni 2014 trat er im Gefängnis von Landsberg am Lech seine Haft an.