Der Bundesrat hält an den sieben Massnahmen fest, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte. Zusätzlich legt er dem Parlament eine weitere Massnahme vor: Er will die Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland abschaffen.
Damit solle vermieden werden, dass Zivildienstleistende gegenüber Militärdienstleistenden privilegiert würden, schreibt das zuständige Wirtschaftsdepartement (WBF) in einer Mitteilung vom Mittwoch.
Die sieben anderen Massnahmen zielen darauf ab, die Hürden für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst zu erhöhen. Der Bundesrat begründet die geplanten Änderungen mit der steigenden Zahl von Zivildienstleistenden, die in seinen Augen ein Problem darstellt, auch für die Bestände der Armee.
Die Anzahl der Zulassungen zum Zivildienst habe zwischen 2011 und 2017 kontinuierlich zugenommen, heisst es in der Mitteilung. Und sie sei auch 2018 zu hoch: Bei 6205 Zulassungen bestehe Handlungsbedarf.
Deshalb will der Bundesrat nun die Dienstzeit verlängern: Wer zum Zivildienst zugelassen wird, soll mindestens 150 Zivildiensttage leisten müssen. Heute müssen Zivis 1,5 Mal so viele Diensttage leisten wie Armeeangehörige. Bereits geleistete Militärdiensttage werden jedoch angerechnet. Die Mindestzahl würde die Dienstzeit für jene verlängern, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln. Sie müssten insgesamt mehr Diensttage leisten als heute.
Weiter will der Bundesrat für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst eine Wartefrist von 12 Monaten einführen. Während dieser Frist müssten die Betroffenen weiterhin Militärdienst leisten. Für Unteroffiziere und Offiziere soll neu ebenfalls der Faktor 1,5 gelten. Bislang galt für sie der Faktor 1,1, wenn sie zum Zivildienst wechselten.
Darüber hinaus soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht. Der Rhythmus soll so an jenen der Armee angeglichen werden.
Eine weitere Massnahme betrifft Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben. Sie müssen ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen. Heute haben sie dafür bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Zulassung Zeit.
In der Vernehmlassung waren die Pläne bei SVP, FDP und CVP gut angekommen. Dagegen stellten sich die SP und der Zivildienstverband Civiva.
Das gestiegene Interesse am Zivildienst hat mit der Abschaffung der «Gewissensprüfung» im Jahr 2009 zu tun. Seither gilt der Umstand, dass Zivildienstleistende bereit sind, einen anderthalb Mal längeren Dienst zu leisten, als Tatbeweis für einen Gewissenskonflikt. Als Folge stieg die Zahl der Zulassungen an.
Der Bundesrat sah zunächst kein Problem in den steigenden Gesuchszahlen. 2014 vertrat er die Auffassung, die Hürden für den Zivildienst müssten nicht erhöht werden. Das heutige Zulassungssystem stelle keine Gefahr für die Bestände der Armee dar, schrieb er damals in einem Bericht. Im Parlament wurden jedoch Verschärfungen gefordert. Nun kann das Parlament darüber befinden.