Trotz Feiertag
Nur die Thurgauer öffnen ihre Geschäfte am 1. Mai

Die Thurgauer bleiben mit ihrer Entscheidung erstmal allein. Coiffeure und Gartencenter dürfen hier trotz Feiertag am 1. Mai öffnen. Kein anderer Kanton zieht bisher mit, obwohl die Forderung vieler Geschäfte auch anderswo immer lauter werden.
Publiziert: 23.04.2020 um 11:37 Uhr
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Aktualisiert: 30.04.2021 um 19:14 Uhr
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Wegen Corona dürfen Coiffeure und Gartencenter im Kanton Thurgau am 1. Mai öffnen.
Foto: Switzerland Tourism

Im Kanton Thurgau dürfen Geschäfte auch am 1. Mai offenbleiben. Das beschloss der Kanton und prescht damit alleine vor.

Kein anderer Kanton, in dem der 1. Mai ein Feiertag ist, macht mit. «Der 1. Mai wird ein ‹echter 1. Mai› im Jura und somit ein Feiertag», schreibt Jacques Chapatte vom Kanton Jura. Das Gleiche gilt in Neuenburg. Auch in Basel-Stadt habe man keinerlei Forderungen für eine Öffnung am Feiertag vorliegen. «Vonseiten der Wirtschaft ist bisher keine Nachfrage für eine Ausnahmebewilligung für Gartencenter und Coiffeure am 1. Mai bekannt», schreibt die Sprecherin des Kantons Brigitte Meyer an BLICK.

Die Verluste wieder wettmachen

Das Thurgau will mit der Bewilligung die Geschäfte unterstützen. Gerade Coiffeure und Gartencenter rechnen nach der langen Pause mit einem erhöhten Ansturm. Mit der Öffnung soll der Ansturm etwas abgemildert werden. Ausserdem können die Ladenbesitzer so wenigstens einen Teil der Verluste wieder wettmachen, die während des Lockdowns entstanden sind.

Die Bewilligung betrifft all die Läden, die per Bundesratsentscheid am 27. April den Betrieb wieder öffnen können.

Schwer umsetzbar in Zürich

Auch in Zürich fordern der Gewerbeverband und einige Coiffeure, dass sie am 1. Mai öffnen dürfen. «Wir müssen die lange Zeit, in der wir nicht arbeiten durften, nun nachholen», so Mélanie De Icco von K-Styling in Zürich. Doch in Zürich wäre eine Ausnahmegenehmigung am 1. Mai nicht so einfach umsetzbar.

Im Kanton Zürich ist der 1. Mai ein kantonaler Feiertag. Als solcher ist er im Gesetz festgesetzt und dem Sonntag gleichgestellt. Für eine Ausnahme wäre also eine Gesetzesänderung nötig, «die vom Kantonsrat beschlossen werden müsste und die dem fakultativen Referendum unterliegen würde», so die Kantons-Sprecherin Beatrice Henes zu BLICK.

Im Kanton Thurgau gilt der 1. Mai als kantonaler Ruhetag, der dem Sonntag nicht gleichgestellt ist. Somit können hier kurzfristige Öffnungszeiten schneller bewilligt werden.

Eine Ausnahme gibt es jedoch auch in Zürich: Selbständige, die keine Angestellten haben, dürfen am 1. Mai auch arbeiten, so Henes.

Andere Kantone finden die Idee gut

Im Kanton Solothurn steht man grundsätzlich einem Öffnen der Läden am 1. Mai offen gegenüber. Sollten sich die Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften auf eine Ausnahme verständigen, «könnte diese gutgeheissen werden», heisst es hier. Auch in Schaffhausen werde eine Öffnung geprüft, heisst es aus der Staatskanzlei des Kantons.

Wegen der Corona-Krise sind die Umsätze vieler Geschäfte eingebrochen. Experten rechnen mit einer baldigen Rezession, trotz Staatshilfen. Der Konsum ging stark zurück. Viele Ladenbesitzer hoffen nun, mit verlängerten Öffnungszeiten und dem Arbeiten an Feier- und Ruhetagen wenigstens einige ihrer Verluste wieder wettmachen zu können.

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