Einführung der Stellenmeldepflicht
«Inländervorrang light» greift überraschend gut

Seit knapp drei Monaten müssen Firmen offene Stellen melden. Die ersten Zahlen sind überraschend positiv. Doch bei den Kontrollen hapert es.
Publiziert: 05.10.2018 um 16:14 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 16:17 Uhr
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David Vonplon («Handelszeitung»)

Notnagel-Gesetz wurde der «Inländervorrang light» geschimpft, Papiertiger und bürokratisches Monstrum. Dass mit ihm die Zuwanderung tatsächlich eingedämmt werden könne, wie dies die Masseneinwanderungsinitiative forderte, erwarteten bis vor Kurzem die wenigsten.

Jetzt ist die Stellenmeldepflicht seit drei Monaten in Kraft – und die ersten Zahlen aus den Kantonen sind trotz Gemäkel einzelner Branchen überraschend positiv: Die Firmen melden den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) deutlich mehr Stellen als erwartet. Und offenbar gelingt es auch, solche Stellen an inländische Arbeitskräfte zu vermitteln, die erwerbslos sind.

Im Kanton Bern etwa sind laut der Volkswirtschaftsdirektion auf über 2000 Dossiers, welche die RAV den Unternehmen zur Verfügung gestellt haben, über 100 Anstellungen bestätigt worden. Und in Zürich wurden laut dem Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) seit 1. Juli doppelt soviele Stellen gemeldet wie erwartet. Bis Ende September konnten 240 Stellensuchende auf meldepflichtige Stellen vermittelt werden.

40'000 Franken Busse

Doch auch wenn die Massnahmen des Bundes zur indirekten Steuerung der Zuwanderung gut angelaufen sind – Philipp Müller, der geistige Vater des «Inländervorrangs light», ist unzufrieden mit der Umsetzung. Der Bundesrat habe es verschlafen, wirksame Kontrollen zu installieren, um sicherzustellen, dass die Stellenmeldepflicht auch langfristig funktioniert, kritisiert der FDP-Ständerat. «Wir wissen alle, dass Gesetze umgangen werden, wenn sie nicht durchgesetzt werden.» Bis heute sei zu wenig passiert.

So funktioniert die Stellenmeldepflicht

Meldepflicht: Arbeitgeber in Berufsgruppen mit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Ab 2020 sinkt die Schwelle auf 5 Prozent.

Offene Stellen: Im August betrug der Bestand der an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldeten offenen Stellen 36’000. Das sind dreieinhalb Mal so viel wie im Vorjahresschnitt.

Vorsprung: Die gemeldeten Stellen liegen fünf Tage lang ausschliesslich den bei den RAV gemeldeten Personen vor. Stellensuchende erhalten so einen zeitlichen Vorsprung bei der Bewerbung.

Meldepflicht: Arbeitgeber in Berufsgruppen mit mindestens 8 Prozent Arbeitslosigkeit müssen offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Ab 2020 sinkt die Schwelle auf 5 Prozent.

Offene Stellen: Im August betrug der Bestand der an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldeten offenen Stellen 36’000. Das sind dreieinhalb Mal so viel wie im Vorjahresschnitt.

Vorsprung: Die gemeldeten Stellen liegen fünf Tage lang ausschliesslich den bei den RAV gemeldeten Personen vor. Stellensuchende erhalten so einen zeitlichen Vorsprung bei der Bewerbung.

Sein Vorstoss, der vom Bundesrat eine Durchsetzung von wirksamen Kontrollen verlangt, fand vor wenigen Tagen im Ständerat eine deutliche Mehrheit. Grund für die Unzufriedenheit: Es fehlen einheitliche und verbindliche Kontrollvorgaben. Geregelt ist bloss, dass Firmen, welche die Meldepflicht unterlaufen, saftige Bussen von bis zu 40000 Franken berappen müssen. Doch wie weit darf die Untersuchungskompetenz der Arbeitsämter gehen und wer soll für den Kontrollaufwand aufkommen – der Bund oder die Kantone? Dafür fehlt eine Gesetzesgrundlage.

Und das hat Folgen. Noch im April verkündete Bruno Sauter, der Chef des Arbeitsamtes Zürich, man beabsichtige, Kontrollen vor Ort in den Betrieben durchzuführen. Inspektoren, die unangekündigt bei Firmen erscheinen, um diese auf Schwarzarbeit zu durchleuchten, sollten auch abklären, ob diese die Stellenmeldepflicht einhalten. Davon ist heute nicht mehr die Rede: Erst muss der Kanton abwarten, bis die Bundesbehörden die Rechtsgrundlage für Betriebskontrollen vor Ort schaffen. Aus demselben Grund sei auch eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kontrollen nicht möglich, heisst es beim AWA Zürich.

Keine aktiven Kontrollen in Luzern

Wie viele andere Kantone auch, beschränkt sich Zürich einstweilen darauf, stichprobenhafte «Bildschirmkontrollen» vorzunehmen. Dabei werden die gängigen Jobportale für die jeweils meldepflichtigen Berufsarten durchsucht und geprüft, ob die Stelle der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet wurde. Wird festgestellt, dass ein Betrieb die Meldepflicht verletzt hat, wird er schriftlich aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben künftig einzuhalten. Im Wiederholungsfall droht eine Verzeigung. Andere Kantone unterlassen die Kontrolltätigkeit gar gänzlich: «Wir führen zurzeit keine aktiven Kontrollen durch», heisst es bei der Dienststelle für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Luzern.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann verspricht derweil, dass das Kontrollkonzept des Bundes spätestens Anfang 2020 stehen wird. Auch sollen bis dann die finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kontrollen geregelt sein. Dies ist auch dringend nötig: Ab 2020 müssen Firmen Stellen schon melden, wenn in einer Berufsgattung eine Arbeitslosenquote von über 5 Prozent herrscht (heute 8 Prozent). Spätestens dann benötigen Bund und Kantone ein vernünftiges Kontrollkonzept.

Artikel aus der «Handelszeitung»

Dieser Artikel wurde in der «Handelszeitung» veröffentlicht. Weitere spannende Artikel finden Sie unter www.handelszeitung.ch.

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