Die ersten Kantone haben bereits wieder die Steuererklärungen verschickt. Kaum ist das passiert, liegen die ersten Flugblätter im Briefkasten. Absender: Steuerberater und Treuhänder, die dem Steuerzahler das Ausfüllen der Steuererklärung für kleines Geld abnehmen. Verlockend! Aber ist das auch seriös?
Steuerfachmann Martin Metzger (50) vom VZ Vermögenszentrum in Zürich hält nicht viel von solchen Angeboten per Flugblatt. «In einfachen Fällen, wo es nur ums Einkommen, zwei Konti und die Berufsauslagen geht, können solche Angebote zwar Sinn machen», sagt er zu BLICK. «Die Chance ist dann aber gross, dass einfach nur die Belege in die Steuererklärung übertragen werden. Beraten wird man dann natürlich nicht.»
«Es gibt zahlreiche schwarze Schafe»
Ein erfahrener Steuerberater würde bei komplexeren Verhältnissen nie eine Steuererklärung für 100 Franken ausfüllen. «Es gibt viele kleine Firmen, die sauber arbeiten. Leider aber auch zahlreiche schwarze Schafe, die den Kunden später auch noch eine Vorsorgeberatung oder andere Dienstleistungen auf Provisionsbasis aufschwatzen wollen», weiss er. Nicht zuletzt, weil Begriffe wie Steuerberater oder Treuhänder nicht geschützt sind.
Bei Spottpreisen sei Vorsicht geboten, erst recht wenn auf dem Flyer nur eine Handynummer als Kontakt angegeben ist. Er rät zum Website-Check. «Heute darf man von einem Steuerberater erwarten, dass er eine saubere Homepage hat. Mit Foto und Leistungsausweis», sagt der Experte. Schliesslich geht es um persönliche Daten wie Einkommen, Vermögen oder Krankheitskosten.
Verbände vermitteln, falls es zu Problemen kommt
Auf der sicheren Seite ist man laut Metzger, wenn man sich an einen Treuhänder wendet, der Mitglied im Verband Treuhand Suisse oder bei der Treuhand-Kammer Expertsuisse ist. «Dann ist garantiert, dass er sich regelmässig weiterbildet. Zudem vermitteln die Verbände, falls es doch einmal zu Problemen kommen sollte», so Metzger.
Einen Steuerberater zu engagieren, mache vor allem dann Sinn, wenn sich die Lebensumstände ändern. Etwa nach einer Erbschaft, einige Jahre vor der Pensionierung, beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, bei einem Kantonswechsel oder wenn man sich selbständig macht.
«Der Steuerberater muss meine Situation kennen»
«Je komplexer die Situation, desto eher macht es Sinn, die Hilfe eines Profis in Anspruch zu nehmen», sagt Branko Balaban (47) vom Verband Treuhand Suisse. Am besten setze man sich zusammen. «Der Steuerberater muss meine Situation kennen. Das kostet zwar etwas, macht aber Sinn», sagt der Rechtsanwalt und Notar.
Die Programme der Kantone, mit denen man die Steuererklärung bequem am Küchentisch ausfüllen kann, findet der Experte eine gute Errungenschaft. Wer sich den Wechsel in die digitale Steuerwelt nicht zutraue, der soll es doch einfach einmal durchspielen.
«Dann kann man immer noch kurz zum Profi gehen und ist die nächsten Jahre auf der sicheren Seite», so Balaban, der noch einen Gratistipp auf Lager hat. «Wenn man eine konkrete Frage hat, dann darf man ruhig auch einmal direkt bei der Steuerverwaltung anrufen. Dort hilft man gerne weiter.»
Der Kanton Zug ist bekannt dafür, seinen Steuerzahlern nicht all zu viel abzuknöpfen. Sowohl Einkommens- wie Vermögenssteuern sind im Landesvergleich tief. Doch nun zieht Zug die Schrauben an: Die kantonale Steuerbehörde hat die Gebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen angehoben.
Wer nach einer kostenfreien Erinnerung noch immer nicht spurt, zahlt neu für die erste Mahnung 35 Franken. Das sind 15 Franken mehr als im Vorjahr. Wer auch dann die Steuererklärung noch nicht einreicht, muss nochmals 35 Franken für eine zweite Mahnung hinblättern. Der kleine reiche Kanton setzt damit ein Zeichen gegen undisziplinierte Steuerzahler.
Aargaus Steueramt führt neue Gebühr ein
Noch ernster meint es die Aargauer Steuerverwaltung. Bis zum Jahreswechsel hat diese noch gar keine Mahngebühren gekannt. Nun verlangt sie für die erste Mahnung 35 Franken, für die zweite dann sogar stolze 50 Franken.
Es gibt allerdings immer noch Kantone, die von säumigen Steuerzahlern keine Mahngebühren wollen. Wer zum Beispiel im Kanton Zürich das rechtzeitige Einreichen der Steuererklärung versäumt, zahlt nichts. Allerdings nur beim ersten Mal.
Wer im Folgejahr die Steuererklärung wieder «vergisst», wird zur Kasse gebeten und muss in schweren Fällen und im Wiederholungsfall bis zu 10'000 Franken Busse bezahlen.
Der Kanton Zug ist bekannt dafür, seinen Steuerzahlern nicht all zu viel abzuknöpfen. Sowohl Einkommens- wie Vermögenssteuern sind im Landesvergleich tief. Doch nun zieht Zug die Schrauben an: Die kantonale Steuerbehörde hat die Gebühren für zu spät eingereichte Steuererklärungen angehoben.
Wer nach einer kostenfreien Erinnerung noch immer nicht spurt, zahlt neu für die erste Mahnung 35 Franken. Das sind 15 Franken mehr als im Vorjahr. Wer auch dann die Steuererklärung noch nicht einreicht, muss nochmals 35 Franken für eine zweite Mahnung hinblättern. Der kleine reiche Kanton setzt damit ein Zeichen gegen undisziplinierte Steuerzahler.
Aargaus Steueramt führt neue Gebühr ein
Noch ernster meint es die Aargauer Steuerverwaltung. Bis zum Jahreswechsel hat diese noch gar keine Mahngebühren gekannt. Nun verlangt sie für die erste Mahnung 35 Franken, für die zweite dann sogar stolze 50 Franken.
Es gibt allerdings immer noch Kantone, die von säumigen Steuerzahlern keine Mahngebühren wollen. Wer zum Beispiel im Kanton Zürich das rechtzeitige Einreichen der Steuererklärung versäumt, zahlt nichts. Allerdings nur beim ersten Mal.
Wer im Folgejahr die Steuererklärung wieder «vergisst», wird zur Kasse gebeten und muss in schweren Fällen und im Wiederholungsfall bis zu 10'000 Franken Busse bezahlen.