Bundesangestellte melden häufiger, wenn an ihrem Arbeitsplatz etwas nicht stimmt. Bei der offiziellen Whistleblower-Meldestelle sind im vergangenen Jahr so viele Hinweise eingegangen wie noch nie, berichtet die «Schweiz am Wochenende». 122 Meldungen hätte es 2017 gegeben, ein Plus von 56 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Anteil der Hinweise aus der Verwaltung, der zuvor während Jahren stagnierte, sei von 33 auf 43 Prozent gestiegen. Die übrigen Whistleblower waren Aussenstehende wie Lieferanten oder Kunden. «Endlich zeichnet sich die erhoffte Trendwende ab», sagt Eric-Serge Jeannet, Vizedirektor der Eidgenössischen Finanzkontrolle, welche die Aufsicht über das Whistleblower-Portal hat. 55 Prozent der Fälle habe die EFK weiterverfolgt.
Zu den Fällen im Detail wollte sich Jeannet gegenüber der Zeitung nicht äussern. Die Mehrheit der Fälle würde Beamte, die nicht korrekt arbeiten, betreffen, schreibt die «Schweiz am Wochenende». Auch Unregelmässigkeiten bei Beschaffungen oder Bestechungsvorwürfe seien Meldungen, denen die EFK nun öfters nachgehe.
Astra und Armasuisse proben den Aufstand
Die Whistleblower-Plattform wurde im Juni 2017 eingeführt und soll Informanten Anonymität garantieren. Doch nicht allen gefällt dieser neue Kanal. Ein namentlich nicht genannter Beamte sagte der Zeitung, die Finanzkontrolleure würden «eine Kultur des Misstrauens fördern und Bundesangestellte «regelrecht zum Anschwärzen animieren». Bislang hatten verschiedene Bereiche ihre eigenen solchen Plattformen. Einige, etwa die Armee, weigerten sich lange, diese zugunsten der EFK abzugeben. Obwohl es laut Gesetz nur eine Meldestelle für Informanten bei der Bundesverwaltung geben soll. Gemäss «Schweiz am Wochenende» machen das Bundesamt für Strassen (Astra) und die Rüstungsbehörde Armasuisse nach wie vor einen Alleingang, sollen aber nun auch zur Vernunft gebracht werden. Der Grund für das Zögern liegt auf der Hand: Solange sich Whistleblower nur an das eigene Departement wenden, können Missstände innerhalb ihres Einflussbereichs gehalten und verfolgt werden.
Bundesangestellte sind seit 2011 verpflichtet, festgestellte Missstände in der Verwaltung zu melden. Dafür schützt sie das Gesetz vor einer Kündigung. Auf diesen Schutz kann sich jedoch nur vollumfänglich berufen, wer sich an die Whistleblowing-Meldestelle der EFK wendet. (vof)