Wegen Millionen-Betrug
Behring soll für fast sieben Jahre in den Knast

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat am Freitag für den «Börsenguru» Dieter Behring eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten beantragt. Dem Angeklagten wird gewerbsmässiger Betrug und qualifizierte Geldwäscherei vorgeworfen.
Publiziert: 24.06.2016 um 15:05 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 12:10 Uhr
Dieter Behring soll für fast 7 Jahre in den Knast
Foto: KEYSTONE/DETLEV MUNZ

Der Staatsanwalt bezeichnete Behring als uneinsichtig. Der Angeklagte sei ein selbstgefälliger «Börsenguru», der die Verantwortung immer auf andere abschiebe.

Hinsichtlich der Verjährung führte der Staatsanwalt aus, dass alle deliktischen Taten seit der Errichtung des Systems Behring als eine Tat zu betrachten seien. Damit beginne die Verjährungsfrist von 15 Jahren erst nach der Begehung der letzten Tateinheit zu laufen.

Es handle sich schliesslich nicht um mehrfache Betrüge, sondern um einen gewerbsmässigen Betrug. Allen Taten liege ein einheitlicher Wille zu Grunde.

Langes Verfahren

Die lange Verfahrensdauer begründete der Staatsanwalt unter anderem mit der Komplexität des Falls. Weder der Kanton Basel-Stadt, noch der Kanton Zürich hätten das Verfahren übernehmen wollen.

Der Wechsel in der Verfahrensführung bei der BA in diesem Fall sei im Sinne des Beschleunigungsgebots getätigt worden.

Ein Mitverschulden treffe aber auch Behring selbst. Er habe insgesamt 58 Beschwerden eingereicht. Gerade mal zehn Prozent davon seien gutgeheissen worden.

Der Staatsanwalt zeigte in seinem Plädoyer anhand von Beispielen auf, wohin die Gelder der Investoren flossen und wer die Verfügungsmacht über die Konten ausübte.

Unter den vom Staatsanwalt genannten Akten stand immer wieder die Unterschrift Behrings. Er habe die Herrschaft über die Konten gehabt und ausgeübt.

Die Analyse der Geldflüsse durch die BA hat gemäss Staatsanwalt gezeigt, dass die Gelder nicht direkt in Tradings flossen. Nur mit jenen Beträgen, die Behring auf seine Konten oder die seiner Frau überwiesen hatte, sei tatsächlich gehandelt worden.

Zudem wurde noch Geld für Managed accounts überwiesen. Insgesamt handelte es sich dabei um 50 Millionen Franken und damit um einen kleinen Anteil der einbezahlten Gelder.

Ein Umlageverfahren

Alles sei von Anfang an auf ein Umlageverfahren ausgelegt gewesen. Mit dem eingehenden Geld seien jeweils Löcher gestopft worden.

Der 61-jährige Behring soll zwischen September 1998 und Oktober 2004 gewerbsmässig Anleger betrogen haben. Die rund 2000 Geschädigten sollen insgesamt 800 Millionen Franken verloren haben.

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