Ken M.* (†18) wurde wegen 1900 Franken Drogengeld von seinem damals 17-jährigen Kumpel S.N.* am 15. Juni 2016 erschossen. In einem Waldstück bei Fislisbach AG richtete der Täter den Karabiner auf den Teenager.
Das Jugendgericht Baden befand den mittlerweile gut Zwanzigjährigen am Mittwoch wegen vorsätzlicher Tötung für schuldig, wie die Gerichte Kanton Aargau am Freitag mitteilten. Das Jugendstrafgericht verurteilte ihn zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren. Dies stellt die Maximalstrafe im Jugendstrafrecht dar.
Gleichzeitig ordnete das Gericht eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung an, verbunden mit einer ambulanten Therapie. Diese jugendstrafrechtlichen Massnahmen dauern von Gesetzes wegen maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Verurteilten.
Schliesslich wurde der Beschuldigte verpflichtet, den Angehörigen des Opfers Genugtuungszahlungen zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Jugendstrafverfahren und damit auch die Verhandlung sind gemäss Jugendstrafrecht nicht öffentlich.
«Ken hat S. Gras verkauft»
Am Unglückstag fuhr Kens Mutter ihren Sohn zum Treffen mit dem Täter. Sie seien Freunde gewesen, sagte sie damals zum BLICK. «Sie sahen sich regelmässig. S. war auch oft bei uns. Zum Beispiel zum Grillieren.» Sie beschrieb ihn als netten, gut aussehenden jungen Mann: «Er war wohlerzogen. Ich hätte ihm so etwas nie zugetraut.»
Kens Mutter machte keinen Hehl daraus, dass die Freunde «ab und zu gekifft und Bier getrunken haben». Und sie gab auch zu: «Ken hat S. wohl Gras verkauft, aber das Geld dafür nur selten erhalten.» S. habe ihrem Sohn aus diesen Deals 1900 Franken geschuldet. Das sei der Grund, warum sich die Freunde treffen wollten: zur Bezahlung.
Dann sei etwas Ungewöhnliches passiert. «Ken bekam kurz vorher einen Anruf von S. Er sagte, dass der übliche Treff bei der Waldhütte nicht infrage komme, weil es dort Leute habe», so die Mutter. S. wies Ken an, er solle zum Wald fahren, er werde ihn dann lotsen. «Weil Ken das seltsam vorkam, fragte ich, ob ich ihn fahren soll.»
Bis zum Waldstück ging alles gut. «Ken stieg aus. Er meinte, er sei etwa in zehn Minuten zurück», berichtete die Mutter. «Er sagte Tschüss, winkte mir und ging dann einen Weg entlang.» Die Mutter blieb im Auto. Was sie nicht ahnte: S. hat seinem Kollegen Ken wohl eine Falle gestellt. Laut Aargauer Staatsanwaltschaft gab er beim Treffen vorsätzlich oder eventualvorsätzlich einen Schuss auf sein Opfer ab. «Ich habe ihn gehört, weil ich das Autofenster runtergelassen hatte», sagte Kens Mutter. «Ich war wie erstarrt.» Ihre Angst wurde kurz darauf bestätigt: Ken war tot.
Die Tatwaffe, einen Karabiner, liess S. im Wald liegen. (SDA/man)
* Namen der Redaktion bekannt