Warenhaus Manor erzielt Teilsieg
Swiss Life muss neue Offerte vorlegen

Teilsieg für Manor im Kampf um die Filiale an der Zürcher Bahnhofstrasse. Das Mietgericht hat entschieden, dass die Liegenschaftsbesitzerin Swiss Life eine Offerte zur Fortführung des Mietvertrags unterbreiten muss.
Publiziert: 12.01.2015 um 14:28 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:28 Uhr
Teilerfolg vor Gericht: Das Manor-Haus an der Zürcher Bahnhofstrasse.
Foto: Philippe Rossier

Die Zukunft des seit 1984 von Manor betriebenen Warenhauses ist derzeit offen. Während Manor am Standort festhalten will, plant Swiss Life die Umnutzung und den Umbau des Gebäudes aus der Belle Epoque.

Der Streit zwischen beiden Parteien entzündete sich wegen des Mietvertrages. Dieser lief Ende Januar 2014 aus, er gibt Manor allerdings die Möglichkeit, die Mietdauer um fünf Jahre zu verlängern. Weil Swiss Life dafür aber einen dreimal höheren Mietzins als bisher verlangt, kann das Haus aus Manor-Sicht nicht mehr als Warenhaus betrieben werden.

Eigentümerin will Urteil anfechten

Manor zog den Fall vor Mietgericht. Dieses hat der Warenhausgruppe nun «in wesentlichen Punkten» Recht gegeben, wie sie heute Morgen mitteilte. Abgewiesen wurden die Anträge von Manor, das angebaute Nörr-Haus in den Mietvertrag einzubeziehen sowie die Forderung, die Höhe des Mietzinses sei vom Gericht festzulegen.

Die Swiss Life hat angekündigt, das Urteil anzufechten. Sie habe Manor bereits eine Offerte unterbreitet, «die den Wert der Liegenschaft reflektiert und marktüblichen Konditionen für einen derart lukrativen Standort entspricht», schreibt sie in einer Mitteilung. Die Mietzins-Frage wird also das Obergericht klären müssen.

Zudem betonte der Lebensversicherungskonzern, dass «das Mietverhältnis unter allen Umständen 2019 auslaufen wird». Es könne nicht sein, dass Swiss Life einen wirtschaftlich erfolgreichen Konzern «massiv subventioniert, indem sie von ihm keine marktübliche Miete verlangt», heisst es weiter. (SDA/gpr)

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