Wachdienst
Neue Regelung bei Wachdienst in der Armee

BERN - Ab sofort absolvieren die Soldaten der Schweizer Armee den Wachdienst, etwa vor Kasernen oder Munitionsdepots, mit durchgeladener Waffe.
Publiziert: 07.01.2008 um 22:25 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 23:48 Uhr
Bis anhin wurde die Ladebewegung erst vor einem möglichen unmittelbaren Schusswaffeneinsatz ausgeführt.


Der neue Befehl gilt seit dem 1. Januar 2008. Er wurde Anfang Dezember 2007 von Bundesrat Samuel Schmid erlassen.


Armeesprecher Felix Endrich bestätigte die neue Weisung in der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens vom Montagabend: «Wenn der Soldat im Falle eines Angriffes die Waffe erst noch laden und entsichern muss, verliert er Zeit, und das kann ihn das Leben kosten.»

Bei Botschaftsbewachungen und beim Einsatz am WEF Davos hingegen gilt die neue Weisung nicht. Dort unterstehen die Soldaten dem Kommando der zivilen Polizeiorgane.

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