Die Geschworenen sprachen die 49-Jährige am Donnerstag in Minneapolis in beiden Anklagepunkten schuldig - das Strafmass soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden. Der Fall hatte das Land aufgewühlt. Nach dem Tod des Mannes kam es zu massiven Protesten.
Pistole mit Taser verwechselt
Der 20-jährige Wright war im April nördlich von Minneapolis bei einem Polizeieinsatz erschossen worden. Die Ex-Beamtin hatte behauptet, dass sie statt eines Elektroschockers (Taser) irrtümlich ihre Pistole gezogen habe. Sie hatte nach dem Vorfall ihre Kündigung eingereicht. Wright starb nur wenige Kilometer entfernt von jenem Verhandlungssaal in Minneapolis, in dem der Prozess um den brutalen Tod von George Floyd lief. Floyd war ebenfalls bei einem Polizeieinsatz getötet worden.
Totschlags ersten und zweiten Grades schuldig
Die Ex-Polizistin wurde von den Geschworenen des Totschlags ersten und zweiten Grades für schuldig befunden. Im deutschen Rechtsgebrauch entspricht Totschlag ersten Grades wohl am ehesten dem des Totschlags. Totschlag zweiten Grades entspricht hingegen eher der fahrlässigen Tötung. Die Richterin gab einem Antrag nicht statt, die 49-Jährige bis zur Verkündung des Strafmasses auf freiem Fuss zu lassen.
Bis zu 15 Jahre Haft
Die ehemalige Polizistin Kim Potter hatte während der Verhandlung ausgesagt, Wright bei der Verkehrskontrolle versehentlich angeschossen habe. Es handle sich um einen bedauerlichen Fehler, kein Verbrechen, sagte ihr Anwalt. Wright habe versucht, den Beamten zu entkommen, als diese versucht hätten, ihm Handschellen anzulegen, weil gegen ihn ein Haftbefehl wegen Waffenbesitzes vorgelegen hätte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass die Angeklagte fahrlässig und rücksichtlos gehandelt habe. Wrights Tod sei vermeidbar gewesen.
Die Angeklagte war während der Verhandlung in Tränen ausgebrochen und hatte sich entschuldigt. Das Urteil nahm sie äusserlich gelassen entgegen. Auf Totschlag ersten Grades stehen bis zu 15 Jahre Haft. Die Justiz in Minnesota hält sich jedoch an Richtlinien, die in der Regel ein geringeres Strafmass vorsehen. (SDA)