Schlimmer kann ein Unfall wohl kaum enden. Sebastian T.** (46) ist am Lenker seines Lieferwagens kurz abgelenkt. Er knallt auf dem Gemeindegebiet von Bülach ZH ins Ende einer Kolonne. Was folgt, ist eine fatale Kettenreaktion. Die schwangere Sanja T.* (†38) kommt ums Leben. Besonders tragisch: Auch ihr ungeborenes Kind stirbt. Die Ermittler fanden später heraus: die Schwangere war nicht korrekt angeschnallt.
Vor zwei Wochen behandelte das Bezirksgericht Bülach den Fall. Der Lieferwagen-Fahrer gab damals an, er sei von einer unbekannten Lichtquelle geblendet worden. Nun liegt das Urteil vor. Es ist noch nicht rechtskräftig. Aber: der Fahrer kann aufatmen. Er «ist nicht schuldig und wird vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.» Entsprechend werden auch die Forderungen nach Genugtuungen von 65'000 Franken abgewiesen.
Urteilsbegründung steht noch aus
Die Staatsanwaltschaft forderte einen Schuldspruch, sowie eine Geldstrafe von 12'000 Franken inklusive einer Busse von 3000 Franken. Ob das nicht korrekte Anschnallen zum Freispruch führte, ist unklar. Die Begründung des Urteils steht aus. Gegen das Urteil kann Einspruch eingelegt werden.
Für die Opferfamilie ist das Urteil ein Schock. So machte der Vater vor Gericht seiner Trauer Luft: «Wenn sie rechtzeitig gebremst hätten, würde meine Tochter noch leben», sagte er zum Angeklagten. Der Ehemann der Verstorbenen nahm nicht an der Verhandlung teil. Laut seinem Anwalt leidet er seit dem Unfall unter einem Trauma. (sac, hii)