Urteil
Lebenslänglich nach Dreifachmord in Pratteln

LIESTAL - Der Mann, der 2003 in Pratteln drei Menschen erschossen hat, muss lebenslänglich ins Zuchthaus: Das Kantonsgericht Baselland hat eine Strafe wegen mehrfachen Mordes und schwerer Körperverletzung im Wesentlichen bestätigt.
Publiziert: 11.12.2007 um 16:12 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2018 um 01:43 Uhr
Der Angeklagte hatte das im vergangenen Jahr ergangene Urteil des Strafgerichts weitergezogen und eine Bestrafung nur wegen mehrfacher Tötung und schwerer Körperverletzung beantragt. Das Kantonsgericht qualifizierte die Tat aber wie die Vorinstanz als Mord und änderte das erstinstanzliche Urteil nur in weniger zentralen Punkten.


Der heute 51-jährige türkische Staatsangehörige hatte am 4. Juli 2003 in einer Wohnung in Pratteln seine Ex-Freundlin lebensgefährlich verletzt und drei am Tatort ebenfalls anwesende Personen erschossen. Darunter war auch die damals 15-jährige Tochter. Eine weitere Frau, die sich verstecken konnte, überlebte.


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