Urs. W. (63) hat fünf Frauen brutal misshandelt
8 Jahre Knast für Aargauer Sex-Sadist!

Der Aargauer Sex-Sadist Urs W. (63) muss acht Jahre ins Gefängnis. Das hat das Bezirksgericht Brugg heute entschieden.
Publiziert: 28.08.2017 um 12:37 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 01:10 Uhr
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Urs W. wird nach dem Urteil abgeführt.
Foto: Ralph Donghi
Ralph Donghi und Lea Hartmann

Es war ein Prozess des Grauens: Der Aargauer Elektroingenieur Urs W.* (63) stand vergangene Woche in Brugg vor Gericht, weil er zwischen 2010 und 2013 sieben Frauen betäubt, misshandelt und heimlich gefilmt haben soll.

Nun hat das Gericht das Urteil gegen den Sex-Sadisten gesprochen: Urs W. wird unter anderem wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher Gefährdung des Lebens und qualifizierter sexueller Nötigung verurteilt. Diese konnte ihm das Gericht in elf Fällen gegenüber fünf Frauen nachweisen – dank seiner Videos.

Der Sadist muss acht Jahre ins Gefängnis. Zudem muss W. den Opfern hohe Schadenersatzzahlungen leisten und Genugtuung zahlen. Der Verurteilte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.

Mit Elektroschocks gefoltert

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Gefängnis unbedingt und eine vollzugsbegleitende Massnahme gefordert. W. sei äusserst grausam und skrupellos vorgegangen, sagte die Staatsanwältin an der Verhandlung vergangene Woche.

So hatte der verheiratete Familienvater die Frauen, nachdem er ihnen lebensbedrohlich hohe Dosen Betäubungsmittel eingeflösst hatte, unter anderem mit Elektroschocks gefoltert, mit Wäscheklammern und Vakuumpumpen misshandelt und fast erstickt.

Geständig, aber nicht reuig

W. hatte während des Prozesses vergangene Woche die Taten gestanden. Doch er verteidigte sich: Die Frauen, eine Mehrheit von ihnen aus Afrika stammend, hätten gewusst, was sie erwarte, und freiwillig mitgemacht. Die Taten seien vielleicht moralisch verwerflich gewesen, räumte er ein. Aber er habe die Frauen dafür bezahlt.

Das Gericht sieht das anders. Die meisten Frauen habe W. «wissentlich und willentlich» nicht darüber aufgeklärt, was sie einnehmen und welche Konsequenzen die Mittel haben, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsbegründung. Er habe bei einer Mehrheit der Opfer in Kauf genommen, dass sie ersticken oder schwere bleibende Hirnschädigungen erleiden könnten. Bei einigen Opfern habe eine unmittelbare Lebensgefahr bestanden. Das Gericht beschied W. ein «absolut fehlendes Unrechtsbewusstsein».

Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ob W. es weiterzieht, hat sein Verteidiger nach der Urteilsverkündung vorerst offen gelassen.

*Name der Redaktion bekannt

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