Wer sich im Kanton Zürich boostern lassen möchte, kann das ab Samstag bereits nach fünfeinhalb Monaten tun. So viel Zeit muss seit der zweiten Impfung vergangen sein, um sich für eine Auffrischimpfung anmelden zu können.
Anlass ist die vom Bundesrat am Freitag angekündigte Verkürzung der Frist zwischen Grundimmunisierung und Boosterimpfung von sechs auf vier Monate, wie die Gesundheitsdirektion am Freitagabend mitteilte.
Bisher galt die Regelung, dass sich Personen ab 16 Jahren erst ein drittes Mal impfen lassen können, wenn sie seit mindestens sechs Monaten doppelt geimpft sind.
Zugelassene Personen werden per SMS oder Brief kontaktiert
Über weitere Schritte wird der Kanton Zürich nach Vorliegen der vom Bund für nächste Woche in Aussicht gestellten Empfehlung informieren. Die zugelassenen Personen würden per SMS oder Brief kontaktiert, sobald sie einen Termin buchen könnten.
Weiterhin seien auch Erst- und Zweitimpfungen möglich und dringend empfohlen. (SDA/gin)