Um zwei Wochen
Kanton Zürich verkürzt Frist für Boosterimpfung

Ab Samstag können sich Personen im Kanton Zürich für eine Auffrischimpfung anmelden, wenn ihre Grundimmunisierung fünfeinhalb Monate zurückliegt. Damit reagiert der Kanton auf die neue Empfehlung des Bundesrates, sich bereits nach vier Monaten boostern zu lassen.
Publiziert: 17.12.2021 um 22:17 Uhr
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Die Boosterimpfung ist im Kanton Zürich ab Samstag nach fünfeinhalb Monaten seit der zweiten Impfung möglich.
Foto: imago images/Eibner Europa

Wer sich im Kanton Zürich boostern lassen möchte, kann das ab Samstag bereits nach fünfeinhalb Monaten tun. So viel Zeit muss seit der zweiten Impfung vergangen sein, um sich für eine Auffrischimpfung anmelden zu können.

Anlass ist die vom Bundesrat am Freitag angekündigte Verkürzung der Frist zwischen Grundimmunisierung und Boosterimpfung von sechs auf vier Monate, wie die Gesundheitsdirektion am Freitagabend mitteilte.

Bisher galt die Regelung, dass sich Personen ab 16 Jahren erst ein drittes Mal impfen lassen können, wenn sie seit mindestens sechs Monaten doppelt geimpft sind.

Zugelassene Personen werden per SMS oder Brief kontaktiert

Über weitere Schritte wird der Kanton Zürich nach Vorliegen der vom Bund für nächste Woche in Aussicht gestellten Empfehlung informieren. Die zugelassenen Personen würden per SMS oder Brief kontaktiert, sobald sie einen Termin buchen könnten.

Weiterhin seien auch Erst- und Zweitimpfungen möglich und dringend empfohlen. (SDA/gin)

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