Die Vereinbarung zwischen den beiden Kantonen regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Polizeitätigkeit im Gotthard-Strassentunnel auf dem Gebiet des Nachbarkantons, wie die Kantone am Dienstag mitteilten. Sie ersetzt das bestehende Vertragswerk aus dem Jahr 2011.
Nötig wurde die Anpassung unter anderem, weil die Urner Einsatzzentrale in Göschenen aufgehoben wurde und die Alarmierung nun aus dem 30 Kilometer entfernten Flüelen erfolgt, wie ein Sprecher der Kantonspolizei auf Anfrage sagte.
Die Vereinbarung hält fest, dass die Verkehrsführung im Ereignisfall trotzdem weiterhin durch die Kantonspolizei Uri gewährleistet wird. Deren Einsatzzentrale alarmiert und bietet Ereignisdienste auf.
Zudem sei nun explizit im Vertrag festgehalten, dass die Polizeiorgane im Funkverkehr den gemeinsamen Polycom-Kanal für den Gotthard-Strassentunnel nutzen. Weiter habe man sich über die Zuständigkeiten polizeilicher Aufgaben wie Überwachung und Kontrolle des Verkehrs oder Anordnungen zur Wahrung der Verkehrssicherheit geeinigt. Der Vertrag regelt auch finanzielle Belange, hier habe sich keine Änderung ergeben.
Die bisherige Zusammenarbeit habe sich bewährt, heisst es in der Mitteilung. Die Grundzüge der Vereinbarung blieben unverändert. Die überarbeitete Verwaltungsvereinbarung tritt rückwirkend per 1. Mai 2019 in Kraft.
(SDA)