Trotz fehlendem Abstand der Gäste
Basler Wirtin muss Corona-Busse doch nicht zahlen

Vor Aisha Schreiners Beiz hielten die Gäste die Abstandsregeln mehrmals nicht ein, obwohl die Wirtin sie des Öfteren dazu ermahnte. So erhielt sie von der Polizei eine Busse von 2000 Franken. Schreiner erhob Einspruch – mit Erfolg.
Publiziert: 11.02.2022 um 17:14 Uhr
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Aktualisiert: 11.02.2022 um 17:40 Uhr
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Aisha Schreiner betreibt die Beiz «Zem alte Schluuch» in Basel.
Foto: Screenshot Telebasel

Sie machte das Beste daraus und verwandelte ihr Basler Kult-Beiz «Zem alte Schluuch» kurzerhand zum Takeaway-Stand. Im Lockdown 2021 verkaufte Aisha Schreiner so Essen und Getränke. Darunter Bier und Gehacktes mit Hörnli. Das Problem: Die Gäste blieben vor Ort und hielten dabei nicht die geltenden Abstandsregeln ein.

Die Wirtin wies ihre Gäste des Öfteren auf die geltenden Regeln hin. Trotzdem musste die Basler Polizei mehrere Male ausrücken, um die Gäste auf die Corona-Massnahmen aufmerksam zu machen, wie «Telebasel» berichtet.

Im Sommer des letzten Jahres erhielt Schreiner dann Post von der Staatsanwaltschaft: eine Busse von 2000 Franken. Und zwar wegen Verstoss gegen die Corona-Verordnung. Die Wirtin liess das nicht auf sich sitzen und erhob Einspruch gegen die Busse.

Die Polizei anzurufen, wäre ihre letzte Option gewesen

Am Donnerstag wurde der Fall dann vor dem Strafgericht Basel-Stadt verhandelt. Und Schreiner bekam recht. Sie wurde in allen Punkten freigesprochen. «Welche Handlungsmöglichkeit hätte sie gehabt?», liess sich der Gerichtspräsident zitieren.

Sie hatte ein Schutzkonzept und forderte sogar ihre eigenen Gäste zum Gehen auf. Bei der Polizei anzurufen, wäre ihre letzte Option gewesen. Aber das «wäre wirtschaftlicher Selbstmord», gab ihr Strafverteidiger Jascha Schneider zu bedenken.

Somit muss Aisha Schneider die Verfahrenskosten nicht tragen. Zudem erhält sie eine sogenannte Parteientschädigung von 3000 Franken. Ob die Staatsanwaltschaft das Urteil weiterziehen wird, ist noch nicht bekannt. (obf)

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