Unfassbar: Der Tot-Raser von Schönenwerd SO geniesst nach nur etwas über einem Jahr im Knast bereits Urlaub! BLICK weiss: Nekti T.* (25) durfte über die Festtage für 48 Stunden nach Hause. Das nutzte er sofort: Er stieg in ein Auto und fuhr zu einer Tankstelle.
«Es ist absolut unverständlich», sagt Stefan Krähenbühl von Road Cross, «warum ein inhaftierter Raser, der mit seiner rücksichtslosen Fahrweise einen Menschen getötet hat, im Hafturlaub wieder ins Auto steigen darf. Für das Opfer ist das ein Hohn sondergleichen.»
Nekti T. hatte sich im November 2008 mit dem Kroaten V. B.* (24) und dem Türken C. A.* (24) ein Rennen geliefert. In Schönenwerd krachte der Audi von Nekti T. in einen roten Golf. Im Fond sass Lorena W.* († 21). Sie starb noch auf der Unfallstelle. Reue zeigten die Raser nie. Im Gegenteil. Sie zogen ihre Urteile bis vor Bundesgericht weiter. Am Ende kassierten V. B. und C. A. je ein Jahr Knast unbedingt, Nekti T. sechs Jahre.
Doch gut fünf Jahre später waren die Raser immer noch frei – obwohl das Bundesgerichtsurteil da schon seit vier Monaten bestand. Erst als BLICK im Oktober 2013 darüber berichtete, kam Nekti T. ins Gefängnis.
V. B. und C. A. durften ihre Strafen mit Fussfesseln zu Hause absitzen und sind wieder frei. V. B. darf wieder Auto fahren. C. A. hat sein Billett nicht zurückerhalten – er soll erneut gegen das Gesetz verstossen haben.
Nekti T. sitzt zwar noch, wurde aber über die Festtage abends an einer Tankstelle in Schönenwerd gesehen. Er darf fahren, sein Billett bekam er im März 2012 zurück. «Er stieg aus einem Auto aus», bestätigt eine Zeugin, «auf der Fahrerseite.» Das kantonale Amt für Justizvollzug sagt dazu lapidar: «Herr T. befindet sich im sogenannten Normalvollzug. Das heisst, er hat nach einer gewissen Zeit und unter Berücksichtigung eines reibungslosen Haftverlaufs Anrecht auf Urlaub.»
Bewilligen muss ihn die zuständige Strafanstalt. BLICK will dort nachfragen, aber: Um welches Gefängnis es sich handelt, will das Amt für Justizvollzug nicht sagen. «Der konkrete Aufenthaltsort untersteht dem Persönlichkeitsschutz.»