Tierschutz
Kantone erfüllen nach Hefenhofen-Skandal ihre Kontrollpflicht

Zwei Jahre nach dem Tierquälerei-Fall von Hefenhofen TG haben die Kantone ihre Tierschutz-Kontrollen stark verbessert. Anstatt der vorgeschriebenen 10 Prozent unangemeldeter Besuche waren es im letzten Jahr schweizweit 35 Prozent.
Publiziert: 20.06.2019 um 12:14 Uhr

Grundsätzlich müssen landwirtschaftliche Tierhaltungen in der Schweiz alle vier Jahre mindestens einmal auf Mängel im Tierschutz überprüft werden. Mindestens zehn Prozent dieser Kontrollen müssen dabei unangemeldet erfolgen, damit sich die Tierhalter nicht auf die Besuche vorbereiten können.

Das Ziel ist es, dass auf diese Weise Fälle von Tierquälerei wie in Hefenhofen eher aufgedeckt oder verhindert werden können. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mitteilte, wurden im letzten Jahr 10'647 landwirtschaftliche Betriebe kontrolliert. Bei 13 Prozent von ihnen wurden Mängel festgestellt. Was beanstandet wurde, wurde dem BLV nicht gemeldet.

Im August 2017 waren die katastrophalen Zustände auf dem Hof eines Pferdehändlers in Hefenhofen öffentlich gemacht worden. Die Polizei nahm den mehrfach vorbestraften Mann in Gewahrsam. Bei einem Grosseinsatz auf dem Hof wurden rund 250 Pferde, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen und Lamas beschlagnahmt und in den folgenden Tagen weggebracht.

2016 hatten nur gerade elf Kantone die Mindestquote unangemeldeter Besuche von zehn Prozent erreicht. 2017 gab es bereits eine Verbesserung auf 28 Prozent. Doch auch damals kamen sieben Kantone ihren Verpflichtungen nicht nach.

Im letzten Jahr nun erfüllten die kantonalen Tierschutzfachstellen die rechtlichen Vorgaben mit 35 Prozent «deutlich», wie das BLV am Donnerstag mitteilte. Damit sei die Situation der unangemeldeten Grundkontrolle «im grünen Bereich», hiess es bei BLV auf Anfrage.

(SDA)

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